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Pick-up: Finanzamt lenkt ein

Lesezeit: 1 Minuten

Zu: „Pick-up: Neu anmelden?“, top agrar 2/2014, S. 31 und „Weiter Streit um Kfz-Steuer bei Pick-ups“, top agrar 3/2014, Seite 34.


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Sie berichteten in den letzten Ausgaben über die problematische Besteuerung von Pick-ups. Mir erging es wie folgt: Ich habe Anfang Februar 2014 einen neuen Pick-up (Ford Ranger) mit Doppelkabine gekauft. Obwohl der Wagen in den Fahrzeugpapieren als Lkw ausgewiesen ist, stufte ihn das ­Finanzamt als Pkw ein und verpasste mir einen Steuerbescheid über stolze 431 €.


Im Internet und diversen Foren fand ich nahezu nichts Ermutigendes zu diesem Thema. Der einzige Hoffnungsschimmer war Ihre Berichterstattung. Dadurch bestärkt, legte ich Widerspruch gegen den Steuerbescheid ein. Und siehe da: Letzte Woche erhielt ich kommentarlos vom Finanzamt einen geänderten Steuerbescheid, jetzt als Lkw, über nur noch 185 €!Andreas H. aus D.,

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