Ï Insbesondere in Hochzinsphasen haben viele Landwirte zinsvariable Kredite abgeschlossen. Der Vorteil: Die Banken sind verpflichtet, den Darlehenszins regelmäßig an den monatlich von der Deutschen Zentralbank bekannt gegebenen Durchschnittszinssatz anzupassen. Die Banken nehmen es damit aber nicht immer ganz so ernst und vergessen auch mal die eine oder andere Anpassung. Deshalb sollten Landwirte die Zinsen regelmäßig überprüfen und eine korrekte Anpassung ihrer Zinsen an sinkende Durchschnittszinsen verlangen. Das ist übrigens auch nachträglich möglich! Zu einer Anpassung ist eine Bank immer dann verpflichtet, wenn sich der Durchschnittszinssatz im Vergleich zum Vormonat um 0,2%Punkte verändert hat. Dabei müssen die Zinsen so angepasst werden, dass der bei Vertragsabschluss bestehende Abstand zwischen dem ursprünglich vereinbarten Zinssatz und dem damaligen Durchschnittszinssatz beibehalten wird. Das hat das Oberlandesgericht Celle schon im Jahr 1990 entschieden (Az: 3 U 240/89). Um die Zinsanpassungen zu überprüfen, müssen Sie also den Durchschnittszinssatz zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses kennen und müssen die aktuellen Entwicklungen des Durchschnittszinssatzes beobachten. Aber woher bekommt man die entsprechenden Zinssätze? Die Anwort: Von der Deutschen Bundesbank. ? Wenden Sie sich an die dortige Pressestelle und fragen Sie unter Tel: 0 69/95 66-1 oder Fax: 0 69/95 66-30 77 nach den monatlichen Durchschnittszinsen für Hypothekarkredite auf Wohnbauflächen zu Gleitzinsen. Die entsprechenden Zahlen finden Sie auch im Internet unter www.bundesbank.de/ stat/zeitreihen/index.htm bei den Stichworten Zinssätze/Sollzinsen/ Hypothekarkredite. ? Die aktuelle Entwicklung der durchschnittlichen variablen Zinsen können Sie auch im top agrar-Internetangebot unter www.topagrar.com, Stichwort Zinsspiegel, nachlesen.
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