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Wird der Anbindestall bald verboten?

Lesezeit: 2 Minuten

Die Anbindehaltung von Milchkühen bekommt gerade von mehreren Seiten Druck – von Tierschutzorganisationen, von Handelsunternehmen und von Politikern.


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Die Tierschutzorganisation „Animals Angels“ hat Milch-erzeuger in mehreren Bundesländern schriftlich aufgefordert, ihre Anbindehaltung zu ändern. Konkret sollen sie beantworten, bis wann sie eine „gesetzeskonforme Umgestaltung der Rinderhaltung“ vornehmen.


Deutlich mehr Gewicht hat eine Umfrage von Aldi Nord bei den Molkereien. Der Discounter will wissen, wie viele Kühe bei seinen Zulieferern in Anbindehaltung stehen und welche genauen Ausstiegsmaßnahmen aus der dauerhaften Anbindung bis 2020 geplant sind. Gegenüber top agrar bestätigte Aldi Nord, dass die Unternehmensgruppe derzeit eine Tierwohl-Einkaufspolitik erarbeitet. Nähere Auskünfte gab es nicht.


Und selbst die Politik nimmt die Anbindehaltung von Küh-en ins Visier: So wollen Hessen und Schleswig-Holstein auf der nächsten Agrarminister-Konferenz (nach Redaktionsschluss) einen Vorschlag einbringen, wonach die ganzjährige Anbindehaltung gesetzlich verboten wird, mit einer Übergangsfrist von zwölf Jahren.


Auf Nachfrage von top agrar versicherte das Bundeslandwirtschaftsministerium, dass es in der konventionellen Landwirtschaft kein explizites Verbot des Anbindestalls gibt und keine Änderung geplant ist. In der ökologischen Landwirtschaft ist die ganzjährige Anbindehaltung verboten.


2010 standen 27 % (1,1 Mio.) der 4,2 Mio. Kühe in Deutschland in Anbindeställen. Bis 2014 hat sich die Anzahl aller Milchviehbetriebe von 93 500 auf 77 700 verringert, die Anzahl aller Kühe ist auf 4,3 Mio. ge-stiegen. Deshalb geht das BMEL davon aus, dass die Anbindehaltung weiter rückläufig ist.

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