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Notfalls den Biber auch bejagen!

Lesezeit: 2 Minuten

Biber und Wolf breiten sich in Deutschland wieder rasant aus: Der Biber vor allem in Bayern und Baden-Württemberg, der Wolf in den ost- und norddeutschen Bundesländern. Allein in Bayern sollen schon wieder um die 20 000 Biber leben, die deutsche Wolfspopulation ist auf 300 Tiere angestiegen.


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Das ist in Zeiten, in denen auf der Erde täglich Arten aussterben, zunächst eine gute Nachricht. Nicht nur Artenschützer freuen sich, weil beide Tierarten bis vor einigen Jahrzehnten in Deutschland praktisch verschwunden waren.


Bei all der Euphorie blendet man jedoch gerne aus, dass diese Entwicklung auch Schattenseiten hat. So faszinierend Biber als Baumeister sind – sie fällen Bäume und verändern mit ihren Dämmen und Röhren ganze Landschaften. Leidtragende sind vor allem die Bauern. Denn die Nager vernässen Äcker und Wiesen und unterhöhlen diese so stark, dass Landwirte mit ihren Maschinen dort einbrechen (siehe Beitrag ab Seite 16).


Dass die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg die Bauern auf diesen Schäden sitzen lässt mit der Begründung, diese seien durch wild lebende Tiere verursacht und deshalb nicht entschädigungspflichtig, grenzt an Zynismus. Denn die Landwirte haben wegen des hohen Schutzstatus des Bibers nur wenig Möglichkeiten, seinem Treiben Einhalt zu gebieten. Niemand hindert Baden-Württemberg daran, wie Bayern auf freiwilliger Basis einen Fonds für Biberschäden aufzulegen. Der finanzielle Aufwand wäre überschaubar und die Akzeptanz des Bibers würde deutlich steigen.


Den Bauern geht es jedoch nicht nur um einen angemessenen Ausgleich von Schäden. Sie fordern auch beim Thema Regulierung eine ideologiefreie Diskussion ohne Tabus. Wo die Population des Bibers überhand genommen hat, was bereits in einigen Regionen Süddeutschlands der Fall ist, müssen artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen möglich sein.


Wenn er sich flächendeckend ausbreitet, sollte man sogar den Schutzstatus des Tieres überdenken. Der Biber ist laut Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU zwar streng geschützt. Aber Nationalstaaten können Ausnahmeregelungen in Brüssel erwirken. Die skandinavischen und baltischen Länder sowie Polen machen davon schon Gebrauch.

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