Das neue Urteil des Verwaltungsgerichts München, nach dem Tierärzte gesunden Tieren auch für den Transport in umstrittene Drittländer ein Vorlaufattest ausstellen müssen, ändert nichts an der aktuellen Rechtsunsicherheit. Nach wie vor wartet die Branche auf eine bundeseinheitliche Lösung.
Offen ist, ob der genehmigende Tierarzt mithaftet, wenn die Transport- und Haltungsbedingungen am Zielort nicht den Tierschutzbestimmungen der EU entsprechen.
In Baden-Württemberg sind die Amtsveterinäre bis zur Klärung offenbar dazu angehalten, die Vorlaufatteste bei gesunden Tieren zu erteilen. In Bayern handhabt das jedes Veterinäramt derzeit nach eigenem Ermessen. Geklagt hatte der Zuchtverband Mühldorf, der sich mit dem Urteil die Vorlaufatteste für 38 Tiere erstritten hat.
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Das neue Urteil des Verwaltungsgerichts München, nach dem Tierärzte gesunden Tieren auch für den Transport in umstrittene Drittländer ein Vorlaufattest ausstellen müssen, ändert nichts an der aktuellen Rechtsunsicherheit. Nach wie vor wartet die Branche auf eine bundeseinheitliche Lösung.
Offen ist, ob der genehmigende Tierarzt mithaftet, wenn die Transport- und Haltungsbedingungen am Zielort nicht den Tierschutzbestimmungen der EU entsprechen.
In Baden-Württemberg sind die Amtsveterinäre bis zur Klärung offenbar dazu angehalten, die Vorlaufatteste bei gesunden Tieren zu erteilen. In Bayern handhabt das jedes Veterinäramt derzeit nach eigenem Ermessen. Geklagt hatte der Zuchtverband Mühldorf, der sich mit dem Urteil die Vorlaufatteste für 38 Tiere erstritten hat.