Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

topplus Betäubungsmittel

Anbau ist meldepflichtig

Lesezeit: 1 Minuten

Der Anbau von Nutzhanf unterliegt in Deutschland auch ohne berauschende Wirkung dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Nach Vorgabe des Gesetzes ist jeglicher Anbau von Nutzhanf der Bundesanstalt für Landwirtschaft (BLE) zu melden. Dasselbe gilt für den INVEKOS-Sammelantrag – auch hier ist der Hanfanbau zu melden.


Das Wichtigste zum Thema Ackerbau dienstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

In der Vergangenheit mussten Anbauer den erfolgten Anbau stets bis zum 1. Juli melden. Für den klassischen Hauptfruchtanbau von Hanf stellte diese Frist nie ein Problem dar, schloss aber damit den Winterhanfanbau praktisch aus. Erst eine Gesetzesänderung im März 2017, die nun besagt, dass die Anbauabsicht zu melden ist, schuf die Grundlage zur fristgerechten Meldung trotz späterer Aussaat. Damit ist auch rein rechtlich der Weg für die Nutzung des Winterhanfes frei.

Die Redaktion empfiehlt

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.