Wasserwerke haben regional vermehrt Abbauprodukte (Metaboliten) von Chloridazon im Grund- und Trinkwasser entdeckt. Auch wenn sie als so genannte „nicht relevante Stoffe“ keinerlei Gefährdung für Natur und Umwelt darstellen, sind sie im Trinkwasser unerwünscht. Aus Vorsorgegründen haben deshalb Bayern und Baden-Württemberg vereinbart, die Anwendung von Chloridazon-haltigen Produkten generell einzuschränken und in Wasserschutzgebieten gänzlich zu ersetzen (siehe auch Meldung auf S. 47 dieser Ausgabe). Beachten Sie, dass neben Problem- und Sanierungsgebieten auch so genannte ogL-Gebiete (Gebiete, die mit der Maßgabe „ordnungsgemäße Landwirtschaft“ deklariert sind) zu Wasserschutzgebieten zählen. Hierbei gelten folgende Empfehlungen:
Gänzlicher Verzicht von Pyramin WG, Terlin DF/ WG und Betoxon 65 WDG,
keine Anwendung von Rebell innerhalb von Wasserschutzgebieten/OGL,
Rebell-Ausbringmenge auf max. 4 l pro ha beschränken und
kein Rebell im Vorauflauf.
Andere Bundesländer lehnen sich teilweise an diese Vorgehensweise an. Im Detail sollten Sie sich darüber bei der Pflanzenschutzberatung erkundigen.