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Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

Aus dem Heft

Das gilt beim Untersaat-Greening

Lesezeit: 1 Minuten

Eine Grasuntersaat lässt sich mit dem Faktor 0,3 als ökologische Vorrangfläche anrechnen. Für den Anbau sind ausschließlich Gräser erlaubt. Möglich sind Einzelgräser und Gräser-Mischungen.


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Nach der Maisernte darf keine Bodenbearbeitung erfolgen. Um die Maiszünslergefahr zu senken, können Sie die Maisstoppeln schlegeln oder walzen. Der Einsatz einer Messerwalze ist wegen des Boden-eingriffs nicht erlaubt. Diese Maßnahme sichert zudem die Entwicklung des Grasbewuchses. Pflegeauf-lagen gibt es nicht. Beachten Sie zusätzlich folgende Tipps:


  • Eine Nutzung bis zum 15.2. des Folgejahres ist nur durch Beweidung mit Ziegen oder Schafen erlaubt.
  • Bis zum 15.2. darf man keine Pflanzenschutzmittel, keine mineralischen N-Dünger oder Klärschlämme ausbringen.
  • Ab dem 16.2. können Sie die Flächen normal düngen und den Aufwuchs als Grünfutter, Biogassubstrat usw. nutzen. Ein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist dann ebenfalls wieder möglich.


Wer gleichzeitig an einer Agrarumweltmaßnahme teilnimmt, sollte weitere Informationen bei der zuständigen Stelle erfragen.

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