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Standpunkt

DüV – stimmen Gesetz und Wirklichkeit überein?

Lesezeit: 2 Minuten

Beim Vergleich des Düngebedarfs nach DüV und der N-Düngekalkulation, mit der wir die Landwirte beraten, fällt Folgendes auf (Übersicht 3):


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  • Auf sandigen Böden in der Uckermark sind die Bedarfswerte für die Nachdüngung fast vergleichbar.
  • Auf dem Lössstandort in der Wetterau wird nach unserer Berechnungsmethode für den früher gesäten Raps, der im Herbst deutlich mehr Stickstoff aufgenommen hat, sogar ein um 23 kg/ha N geringerer N-Düngebedarf errechnet. Daraus ergibt sich ein rechnerischer Ertragsanstieg um 5,9 dt/ha, wenn sich die höhere N-Düngung nach DüV in Mehrertrag umsetzen ließe. Für den spät gesäten Raps berechnet sich dagegen ein annähernd gleich hoher N-Düngebedarf.
  • Auf dem tonigen Boden in der Oberpfalz wäre – unabhängig von der Entwicklung des Rapsbestandes – eine um 28 bzw. 29 kg/ha N höhere Düngung nach unserer Berechnungsmethode nötig. In diesem Fall begrenzen die Vorgaben der DüV den Ertrag. Auf dem Standort führt das zu einem eklatanten Einkommensverlust.


Das heißt, dass die Berechnung der N-Düngung nach DüV im Mittel, insbesondere auf sandigen bis sandig-lehmigen Böden, zu Ergebnissen führt, die weitgehend dem tatsächlichen N-Düngebedarf des Rapses entsprechen. Auf Böden mit hohem Nachlieferungspotenzial liegen die nach DüV errechneten Werte sogar eher zu hoch.


Benachteiligt werden durch die DüV dagegen schwere, tonhaltige Böden mit hoher Bindigkeit und geringem N-Nachlieferungspotenzial. Betroffen sind somit Jura, Schwäbische Alb, Muschelkalkböden, Keuperböden und Standorte mit weniger N-nachliefernden Böden, die aber klimatisch bedingt hohe Erträge bringen (z.B. Schleswig- Holstein, Nord-Mecklenburg).


Im Mittel kann man demnach mit der DüV leben, aber: „Im Mittel ist der Weiher nur einen Meter tief und trotzdem ist die Kuh ersoffen.“

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