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Glyphosat als Notfallmittel?

Lesezeit: 2 Minuten

Kürzlich stellte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) ihre Minderungsstrategie für Glyphosat vor. Demnach müssen Landwirte mit massiven Einsatzbeschränkungen rechnen. Hier die Kernpunkte:


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  • Der Einsatz von Glyphosat soll künftig nur noch möglich sein, wenn es dazu keine wirksamen Alternativen gibt.
  • Voraussetzung für die Nutzung auf landwirtschaftlichen Flächen soll in Zukunft sein, dass sich in der Nähe Saumstrukturen wie Hecken oder Baumreihen befinden. Diesen Punkt führte die Ministerin bis Redaktionsschluss (18.4.) nicht weiter aus.
  • Die Anwendung von Glyphosat auf der Stoppel, um nach der Ernte Unkräuter zu beseitigen, soll nur dann zulässig sein, wenn eine mechanische Unkrautkontrolle zu Bodenerosion führen würde.
  • Glyphosat soll gegen Problem-unkräuter wie Distel oder Quecke nur noch einsetzbar sein, wenn es dazu keine nicht chemischen Alternativen gibt.
  • Zur Vorerntebehandlung (Sikkation) will man den Wirkstoff nur erlauben, wenn in nassen Jahren der Verlust der gesamten Ernte droht. Allerdings unter der Bedingung, dass der Anwender dies spätestens am vorletzten Werktag vor der Maßnahme der zuständigen Behörde meldet.
  • Glyphosat-Verbot ohne Ausnahmen in Naturschutzgebieten.
  • Bundesweites Verbot in der Nähe zu Gewässern.


Mit diesem Statement macht die Ministerin deutlich, welche Inhalte sie mit der Verordnung regeln will. Die konkrete Ausgestaltung muss nun noch im Ressort abgestimmmt werden. Die künftigen Abstandsauflagen will man in einem weiteren Verordnungsverfahren und abschließend im Bundesrat festlegen. Für die Deutsche Bahn, einem der größten Abnehmer, soll es zunächst keine Einschränkungen geben.

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