Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

Aus dem Heft

Nährstoffvergleich: Fit für die CC-Kontrolle

Lesezeit: 7 Minuten

Die 8 häufigsten Fehler bei Nährstoffvergleichen und wie Sie diese vermeiden, verrät Dr. Friedhelm Fritsch, Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück.


Das Wichtigste zum Thema Ackerbau dienstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Mit der Düngeverordnung schreibt der Gesetzgeber für die meisten landwirtschaftlichen Betriebe jährliche Nährstoffvergleiche vor. Cross Compliance-Kontrolleure prüfen diese gemäß der EU-Nitratrichtlinie. Verstöße werden sanktioniert, das heißt Betriebsprämien gekürzt. Aber auch für Verstöße, die bei Fachrechtskontrollen festgestellt werden, drohen Bußgelder.


Gründe genug, sich als Landwirt mit Nährstoffvergleichen zu beschäftigen und diese selbst zu erstellen. Doch obwohl das Berechnen eines Nährstoffvergleiches seit 17 Jahren vorgeschrieben ist, tun sich einige Landwirte immer noch sehr schwer damit. Dabei kann ein Nährstoffvergleich die Visitenkarte des Betriebes sein. Denn er ist zumindest Teil einer umfassenden Betriebsbewertung zur Nachhaltigkeit der Produktion.


Feld-Stall-Bilanz:

Die Düngeverordnung lässt seit 2006 nur noch das Prinzip der Feld-Stall-Bilanz gelten, obwohl dieser Begriff in der Verordnung gar nicht auftaucht. Dies bedeutet: Jeder Betrieb muss alle Zu- und Abfuhren der Nährstoffe Stickstoff und Phosphat seiner landwirtschaftlich genutzten Flächen (inkl. N-Bindung der Leguminosen) aufzeichnen (Übersicht 1).


Die betriebseigenen Wirtschaftsdüngermengen müssen Sie bei der Feld-Stall-Bilanz nicht berechnen. Stattdessen erfassen Sie die N- und P-Ausscheidungen der durchschnittlich gehaltenen Tierzahlen der einzelnen Kategorien. Je nachdem, welche Tierart Sie halten, und ob Gülle oder Mist plus Jauche anfällt, können Sie für die N-Ausscheidungen nach Tabellenwerten in den Vordrucken bzw. PC-Programmen unterschiedlich hohe Ammoniakverluste im Stall, bei Lagerung und Ausbringung pauschal anrechnen. Bei Weidegang können Sie sogar noch mehr abziehen (Übersicht 2). Anders ist es bei den P-Ausscheidungen: Diese müssen Sie zu 100 % erfassen.


Doch aufgepasst: Die N-Verlustabzüge im Nährstoffvergleich sind nicht dieselben wie beim Berechnen des N-Anfalls aus der Tierhaltung, bei dem kontrolliert wird, ob Sie die N-Obergrenze von 170 kg N/ha einhalten! Hierbei dürfen Sie die N-Ausbringungsverluste nicht abziehen. Denn dies alles regelt die Düngeverordnung. Die Länder haben dabei keinen Spielraum.


Zu- oder Verkäufe von Wirtschaftsdüngern werden mengenmäßig (nicht nach Tierzahlen!) erfasst. Für ihre Ausbringung können Sie bis etwa 15 % N-Ausbringungsverluste abziehen. Biogasbetriebe multiplizieren der Einfachheit halber am besten die Gärrestmengen mit deren Nährstoffgehalten. Dabei sollten Sie plausible Analysenwerte verwenden.


Idealerweise bezieht sich der Nährstoffvergleich auf ein Erntejahr, z. B. einschließlich einer Herbstdüngung im Kalenderjahr zuvor bzw. auf ein Kalenderjahr. Das Wirtschaftsjahr ist auch zulässig, bringt aber gerade in einem wachsenden Betrieb keine vernünftigen Aussagen. Das ist allenfalls bei mehrjähriger Betrachtung der Fall, weil die Ernte des Vorjahres mit der Düngung des Folgejahres verglichen wird.


So geht es!

Eigentlich ist das Erstellen von Nährstoffvergleichen ein Kinderspiel. Fast alle Bundesländer bieten ihren Landwirten neben Formularvordrucken mit Anleitungen zum Erstellen von Nährstoffvergleichen PC-Programme zum Download an (Übersicht 3). Berechnen Sie selbst den Nährstoffvergleich per Hand, kostet dies zwar Zeit, hat aber den Vorteil, dass Sie sich intensiver mit den Nährstoffgehalten und -frachten befassen. Beim Einsatz eines PC-Programmes ist dies ähnlich.


Beauftragen Sie aber wegen knapper Zeit oder aus Furcht, Fehler zu machen, einen Dienstleister damit, stellt sich Ihnen schnell die Frage: „Warum muss ich das überhaupt machen?“ Wenn Sie das Ergebnis des Nährstoffvergleichs im „Büro-Triathlon“ lediglich knicken, lochen und abheften, ist das Ziel dieser Arbeit völlig verfehlt. Der Grund: Sie setzen sich nicht selbst mit den Nährstoffen in Ihrem Betrieb auseinander.


Wenn Sie sich jedoch erst einmal mit dem Erstellen eines Nährstoffvergleichs für Ihren Betrieb befasst haben, ist das Fortführen im Folgejahr wirklich simpel. Sie können z. B. den letztjährigen Nährstoffvergleich kopieren, für das nächste Jahr neu abspeichern und dann ändern.


Grundsätzlich müssten alle PC-Programme zum gleichen Ergebnis bzw. Nährstoffsaldo führen, sofern die benutzten Stammdaten und die N-Verlustabzüge für Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft die gleichen sind. Einige Bundesländer bestehen vor allem bei der Teilnahme an Förderprogrammen auf der Benutzung der landeseigenen Programme (siehe Übersicht 3, Seite 93).


Auch die Düngemittelindustrie bietet PC-Programme kostenlos zum Download an, mit denen Sie Nährstoffvergleiche bequem erstellen können. Wer über eine elektronische Schlagkartei verfügt, sollte ebenfalls keine Mühe haben, daraus einen Nährstoffvergleich abzuleiten. Denn das Aufsummieren aller Dünge- und Erntemaßnahmen der einzelnen Flächen ist ebenfalls zulässig.


Aus Fehlern lernen!

Nährstoffvergleiche sollen dazu beitragen, Betriebe hinsichtlich ihres Umgangs mit Nährstoffen beurteilen zu können. Dazu müssen sie nicht nur vorhanden, sondern auch richtig und vollständig sein. Ist dies nicht der Fall, hat es aus Sicht des Fachrechts und bei einer CC-Kontrolle Konsequenzen: Bußgelder und Sanktionen (Kürzung der Betriebsprämie um 1 %, wenn ein Nährstoffvergleich augenscheinlich unrichtig ist, oder um 3 %, wenn er fehlt). Bestimmte Fehler tauchen in Nährstoffvergleichen häufiger auf (siehe Kasten). Aus Fehlern, auch anderer, kann man aber lernen, und damit die Betriebsprämie sichern.


Wer den Spielraum, den ein Nährstoffvergleich immer lässt, bewusst strapaziert, indem er die Erträge überhöht ansetzt und angeblich grundsätzlich das Stroh miterntet, oder beim Grünland mit den höheren Nährstoffgehalten einer intensiven Nutzung multipliziert, obwohl er es eigentlich eher extensiv nutzt, der tut niemandem einen Gefallen und provoziert gegebenenfalls den CC-Kontrolleur. Bewusst zu mogeln, um eventuell den Nährstoffüberschuss rein rechnerisch zu begrenzen, bringt nur optische „Erfolge“ – und zieht bei einer CC-Kontrolle womöglich Sanktionen nach sich.


60 kg N-Überschuss/ha:

Liegt der Nährstoffvergleich vor, ist es sinnvoll, das Ergebnis des eigenen mit ähnlichen Betrieben, z.B. eines Beratungsringes, zu vergleichen. Liegen Sie über dem Mittelfeld, deutet dies auf Fehler im Umgang mit Wirtschaftsdüngern hin, oder dass Sie das wirtschaftliche Optimum der Düngung nach oben oder unten verfehlt haben.


Der Nährstoffüberschuss soll laut Düngeverordnung 60 kg N/ha im Durchschnitt von 3 Jahren nicht überschreiten. Das bereitet den meisten Betrieben auch keine Probleme. Liegt er deutlich höher, wird es Zeit, sich ernsthafte Gedanken über die Ursachen zu machen. Die Düngeverordnung lässt zwar für bestimmte Konstellationen in Gemüsebaubetrieben oder für Missernten ausdrücklich Verlustabzüge zu, sie kann mit diesen „Schönrechnungen“ aber auch keinen N-Verlust ins Grundwasser wegzaubern.


Bei P soll der Durchschnitt der letzten 6 Jahre gebildet werden. Der Überschuss soll nicht über 20 kg/ha liegen. Ausnahme: Die Bodenuntersuchungsergebnisse liegen im Durchschnitt unter 20 mg CAL-lösliches (bzw. 25 mg DL-lösliches) P2O5/100 g Boden (bzw. 3,6 mg P bei EUF-Methode).


Bei den derzeitigen Preisen für Phosphat sollte das in der Regel auch kein Problem sein. Wird ein Überschuss durch zu viel Wirtschaftsdünger verursacht, müssen diese teilweise an andere Betriebe abgegeben werden. In Regionen mit geringen Tierbeständen ist dies meist kein Problem. Güllebörsen sind in veredlungsstarken Regionen ein Weg.


Hoftorbilanz besser?

Von wissenschaftlicher Seite wird die Hoftorbilanz eindeutig der Feld-Stall-Bilanz als betrieblicher Nährstoffvergleich vorgezogen (siehe auch Beitrag auf Seite 38 dieser Ausgabe). Bei ihr beziehen sich alle Nährstoffzu- und -abfuhren auf den Betrieb als Einheit, also nicht auf die Betriebsflächen. Im viehhaltenden Betrieb bedeutet dies, dass alle Futtermittel-, Tier- und Düngemittelzukäufe sowie die N-Bindung der Leguminosen den Verkaufsprodukten aus Feld (nur Marktfrüchte, keine selbst verwerteten Futterpflanzen) und Stall (Milch, Eier, Tiere) gegenüberzustellen sind.


Im Vergleich zur Feld-Stall-Bilanz weicht das Ergebnis oft ab, weil bei dieser die Erträge vom Grünland oder Futterbau falsch eingeschätzt werden können und auch die tatsächlichen Nährstoffmengen in den Wirtschaftsdüngern nicht mit den Tabellenwerten der Ausscheidungen übereinstimmen müssen. Die Hoftorbilanz umgeht diese innerbetrieblichen Nährstoffbewegungen und die damit verbundenen Schwierigkeiten und Fehlerquellen, erfordert aber z. B. auch die Nährstoffgehalte der Futtermittel. Im reinen Marktfruchtbetrieb ohne Vieh oder Biogas gibt es allerdings keine Unterschiede, hier unterscheidet sich die Bezugsgröße Betrieb letztlich nicht von den Betriebsflächen.


Bei der anstehenden Novelle der Düngeverordnung sollte deshalb die Frage, ob die Hoftorbilanz auf Dauer nicht doch die bessere Alternative zur Feld-Stall-Bilanz ist, erneut geprüft werden. Vor- und Nachteile verschiedener Formen des Nährstoffvergleichs entnehmen Sie der Übersicht 4.

Die Redaktion empfiehlt

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.