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Neue Düngeverordnung ist auf dem Weg

Lesezeit: 3 Minuten

Die neue DüngeVO rückt näher. So hat die Bundes­regierung kürzlich den Entwurf zur Novellierung offiziell an die EU-Kommission geschickt. Im Bundeslandwirtschaftsministerium ist man optimistisch, dass dieser den Brüsseler Anforderungen gerecht wird. Hier die wichtigsten Eckpunkte:


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  • Ab Ernte der letzten Hauptfrucht bis zum 31. Januar soll man künftig keine N-haltigen Dünger mehr auf Ackerland ausbringen dürfen. Ausnahmen soll es für Zwischenfrüchte, Winterraps, Feldfutter und Wintergerste bei Getreidevorfrucht geben. Diese darf man voraussichtlich bis zum 1. Oktober düngen.
  • Für Festmist und Kompost plant man eine Sperrfrist vom 15.11. bis 31.1.
  • Das Düngeverbot auf überschwemmten, wassergesättigten und gefrorenen Böden soll künftig auch für schneebedeckte Böden gelten.
  • Bis zum 1. Februar 2020 ist bei der Gülleausbringung noch der nach unten ab­strahlende Prallteller erlaubt. Danach muss die Gülle auf bestelltem Ackerland streifenförmig oder direkt in den Boden eingebracht werden.
  • Bundeseinheitlich will man das Fassungsvermögen von Güllelagern regeln. Gülle soll mindestens 6 Monate gelagert werden können. Bei hohem Tierbesatz und ohne eigene Ausbringfläche sollen es ab 2020 mindestens 9 Monate sein.
  • Künftig wird der N-Bedarf bei einem bestimmten Ertragsniveau die Grundlage für die Düngebedarfsermittlung sein. Dazu will man den 3-jährigen Durchschnitt heranziehen.
  • Eine Hoftorbilanz soll ab 2018 zunächst für Betriebe mit mehr als 2 000 Mastschweinen und 3 GV/ha gelten.
  • Bei Phosphor soll ab 2018 auf allen Böden ein Überschuss von jährlich 10 kg/ha nicht mehr überschritten werden dürfen.
  • Die Obergrenze von 170 kg N/ha für organische Dünger wird künftig auch für pflanzliche Gärreste gelten. Eine Derogationsregelung für Gärreste müsste die EU-Kommission auf Antrag zulassen. Derzeit laufen Verhandlungen darüber.
  • Der N-Überschuss beim Nährstoffvergleich wird ab 2018 von 60 kg N/ha auf 50 kg N/ha gesenkt.


In stark mit Nitrat belasteten Gebieten sollen die Bundesländer Maßnahmen zur Reduzierung erlassen können. Zudem sollen die Länder bei Gehalten von mehr als 50 mg Nitrat je Liter Grundwasser z. B. eine Nachdüngung deckeln dürfen.


Experten gehen davon aus, dass die Prüfung des Entwurfs durch die Kommission bis Ende März dauern wird. Darüber hinaus muss der Bundesrat zustimmen. Damit die neue Verordnung in Kraft treten kann, sind vorher noch Änderungen im Düngegesetz notwendig. Darüber will der Bundestag im Februar entscheiden.


Sie finden den Entwurf der DüngeVO unter www.topagrar.com/heft+

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