Nach dem Aus der neonicotinoiden Rübenbeizen stehen nun die fungiziden Beizen unter Beschuss. Der Wirkstoff Thiram ist nach dem 30.1.2019 nicht mehr zugelassen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Zulassung des Wirkstoffs auf Antrag der Hersteller widerrufen.
Betroffen sind die Beizen TMTD 98% Satec mit einer Indikation gegen Auflaufkrankheiten und Aatiram 65 gegen Auflaufkrankheiten, ausgenommen Pythium-Arten (z.B. Wurzelfäule) und Aphanomyces-Arten (z.B. Gürtelschorf). Für beiden Beizen gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 30.7.2019 und eine Aufbrauchfrist bis zum 30.1.2020. Im Jahr 2019 darf man Saatgut, das mit diesen Beizen behandelt wurde, noch aussäen.
Es gibt aber einen Lichtblick: die im Dezember 2018 neu zugelassene Beize Vibrance SB. Sie gilt als Ersatz für die Thiram-haltigen Beizen. Enthalten sind die Wirkstoffe Sedaxane, Fludioxonil und Metalaxyl-M. „Damit wirkt die Beize gut gegen bodenbürtige Erreger wie Rhizoctonia solani, Pythium ultimum und Phoma betae“, erklärt Dr. Marlise Meer-Rohbeck vom Landwirtschaftlichen Informationsdienst Zuckerrübe (LIZ). Zudem erfasse sie samenbürtige Pilze gut, Gürtelschorf hingegen eher unzureichend. „Rüben, die mit Vibrance SB gebeizt wurden, entwickeln sich in der Jugend gut. Zu Thiram ist diese neue Beize mindestens gleichwertig“, so ihre Einschätzung.
Empfehlung: Säen Sie Thiram gebeiztes Saatgut in der Saison 2019 vollständig aus! Nach dem 30.1.2020 müssen Sie Restmengen entsorgen. Sollten Sie Saatgut nachbestellen, ist es ratsam, nur mit Vibrance SB gebeiztes zu kaufen. Restmengen davon können Sie auch 2020 aussäen.
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Nach dem Aus der neonicotinoiden Rübenbeizen stehen nun die fungiziden Beizen unter Beschuss. Der Wirkstoff Thiram ist nach dem 30.1.2019 nicht mehr zugelassen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Zulassung des Wirkstoffs auf Antrag der Hersteller widerrufen.
Betroffen sind die Beizen TMTD 98% Satec mit einer Indikation gegen Auflaufkrankheiten und Aatiram 65 gegen Auflaufkrankheiten, ausgenommen Pythium-Arten (z.B. Wurzelfäule) und Aphanomyces-Arten (z.B. Gürtelschorf). Für beiden Beizen gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 30.7.2019 und eine Aufbrauchfrist bis zum 30.1.2020. Im Jahr 2019 darf man Saatgut, das mit diesen Beizen behandelt wurde, noch aussäen.
Es gibt aber einen Lichtblick: die im Dezember 2018 neu zugelassene Beize Vibrance SB. Sie gilt als Ersatz für die Thiram-haltigen Beizen. Enthalten sind die Wirkstoffe Sedaxane, Fludioxonil und Metalaxyl-M. „Damit wirkt die Beize gut gegen bodenbürtige Erreger wie Rhizoctonia solani, Pythium ultimum und Phoma betae“, erklärt Dr. Marlise Meer-Rohbeck vom Landwirtschaftlichen Informationsdienst Zuckerrübe (LIZ). Zudem erfasse sie samenbürtige Pilze gut, Gürtelschorf hingegen eher unzureichend. „Rüben, die mit Vibrance SB gebeizt wurden, entwickeln sich in der Jugend gut. Zu Thiram ist diese neue Beize mindestens gleichwertig“, so ihre Einschätzung.
Empfehlung: Säen Sie Thiram gebeiztes Saatgut in der Saison 2019 vollständig aus! Nach dem 30.1.2020 müssen Sie Restmengen entsorgen. Sollten Sie Saatgut nachbestellen, ist es ratsam, nur mit Vibrance SB gebeiztes zu kaufen. Restmengen davon können Sie auch 2020 aussäen.