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Sachkunde-Nachweis schon verlängert?

Lesezeit: 1 Minuten

Wer Pflanzenschutzmittel anwendet, muss alle drei Jahre eine Fortbildung absolvieren. Schauen Sie daher vor Beginn der Saison noch schnell auf die Rückseite Ihres Sachkundenachweises Pflanzenschutz. Dort sehen Sie, wann Ihr erster Fortbildungszeitraum begonnen hat. Steht auf Ihrer Karte z.B. „Beginn erster Fortbildungszeitraum am 1.1.2013“, müssen Sie im aktuellen Dreijahreszeitraum zwischen dem 1.1.2016 und dem 31.12.2018 eine Fortbildung durchführen.


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Mit dem Online-Kurs der Landakademie (amtlich anerkannt nach §7 PflSchSachkV), den mittlerweile über 16000 Landwirte nutzen, geht das ganz bequem von zu Hause aus. Ob abends auf dem Sofa oder mittags am Schreibtisch – Sie können den Kurs flexibel an Ihren Terminkalender anpassen. Unterbrechungen sind jederzeit möglich. Die Dauer des Kurses von 4 Stunden ist gesetzlich festgelegt. Nach dem Absolvieren können Sie sich die Teilnahmebescheinigung einfach ausdrucken, diese ist bundesweit gültig.


Der Kurs kostet 49,90 € inkl. MwSt., als top agrar-Abonnent erhalten Sie einen Rabatt von 10 €. Also: Verlieren Sie keine Zeit und buchen Sie unter: www.topagrar.com/sachkunde

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