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topplus Förderung

Vorgaben für ÖVF

Lesezeit: 1 Minuten

Wer bereits mehr als 75% seiner Fläche für den Anbau von Gras und Grünfutterpflanzen nutzt, muss keine weiteren ÖVFs ausweisen. Für den Anbau stickstoffbindender Pflanzen (Gewichtungsfaktor von 1,0) gilt Folgendes:


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  • Anbau vorgegebener Arten-Mischungen sind zulässig, sofern Leguminosen im Pflanzenbestand überwiegen.
  • Keine Größenbeschränkung der Anbaufläche.
  • Die Pflanzen müssen sich im Antragsjahr mindestens in der Zeit vom 15.5. bis 31.8. auf der Fläche befinden.
  • Nach Ende des Anbaus muss eine Winterkultur oder Winterzwischenfrucht folgen und bis zum 15.2. des Folgejahres auf der Fläche bleiben.
  • Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (auch gebeiztes Saatgut) ist vom 1.1. des Antragsjahres bis zur Ernte im Antragsjahr unzulässig.
  • Als Nachweis dienen die amtlichen Saatgutetiketten (mit den Rechnungen) oder, bei eigenem Nachbau, Rückstellproben.

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