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EEG-Novelle: Viel Schatten, wenig Licht

Lesezeit: 2 Minuten

Am 8. Juni 2016 hat das Bundeskabinett dem überarbeiteten Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beschlossen. Trotz massiver Kritik von Wirtschaft und Wissenschaft hält das BMWi an dem Wechsel der preisgesteuerten Festvergütung hin zu dem mengengesteuerten Ausschreibungssystem fest. Dennoch enthält der Entwurf einige Verbesserungen gegenüber dem Referentenentwurf von April (top agrar 4/2016):


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  • Wind: In den nächsten drei Jahren soll die Bundesnetzagentur (BNetzA) 2800 Megawatt (MW) brutto pro Jahr ausschreiben, danach 2900 MW. Zudem soll es eine Absenkung der Vergütung von 5% zum 1. Juni 2017 geben. Außerdem soll die Ausschreibungsmenge in Regionen mit Netzengpässen auf den Wert von 58% des durchschnittlichen Zubaus der Jahre 2013 bis 2015 begrenzt werden. Die restlichen Ausbaumengen will das BMWi über auf das Bundesgebiet verteilen.
  • Photovoltaik: Jährlich sollen 600 MW ausgeschrieben werden. Neben Freiflächen sollen sich nun auch andere große Anlagen ab 750 kW am Ausschreibungsverfahren beteiligen.
  • Biomasse: Alt- und Neuanlagen ab 150 kW Leistung sollen am Ausschreibungsverfahren teilnehmen können. Jährlich soll die BNetzA brutto 150 MW für die nächsten drei Jahre ausschreiben, danach jährlich 200 MW. Der Höchstgebotspreis soll jetzt bei 16,9 ct/kWh liegen.


Der Gesetzesentwurf muss noch von Bundestag und Bundesrat verhandelt und von der EU-Kommission genehmigt werden. Die ersten Ausschreibungen sollen Anfang 2017 stattfinden. Im laufenden Verfahren hofft die Branche der erneuerbaren Energien jetzt auf letzte Verbesserungen bei der den Verhandlungen der Parlamentarier von Bund und Ländern.


Zum weiteren Verlauf der Novelle halten wir Sie auf www.topagrar.com täglich aktuell auf dem Laufenden.

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