Es gibt viele Klauseln im Pachtvertrag, aus denen sich Probleme für die Vertragsparteien ergeben können. Vor allem sind Sie als Grundstückseigentümer gefragt, sich durch ausgiebige Beratung und kompetenten, juristischen Beistand, abzusichern. Mögliche Ansprechpartner sind für Sie Verbände wie etwa der Landesbauernverband oder spezialisierte Anwaltskanzleien, die Sie z.B. beim Bundesverband Windenergie unter www.wind-energie.de finden. Abgesehen davon kann der Grundstücksbesitzer finanziell sehr von einem abgeschlossenen Pachtvertrag profitieren, trägt aber ein hohes Risiko, wenn kritische Bereiche nicht zu seinen Gunsten vereinbart worden sind.
Aktuell abgeschlossene Pachtverträge sind in der Regel ausgewogener und günstiger für den Grundstückseigentümer ausgestaltet als zu Beginn des Windenergiebooms, da schon auf einige negative Beispiele aus der Praxis zurückgegriffen werden kann. Nach wie vor entscheiden im Einzelfall jedoch die Vertragsverhandlungen darüber, ob das Projekt ein Erfolg für beide Vertragsparteien wird.
Die ausgewogene Ausgestaltung eines Vertrages, der von vorneherein die Interessen der Projektbeteiligten gleichermaßen vertritt und somit die geringste Anfälligkeit für spätere gerichtliche Auseinandersetzungen bietet, ist und bleibt jedoch der Königsweg.
Empfehlungen wie diese können nur eine erste Orientierung sein. Jeder Grundstückseigentümer ist gut beraten, alle Klauseln vor Abschluss des Vertrages genau prüfen zu lassen, um in ungünstigen Fällen vor finanziellen Ausfällen oder Schaden geschützt zu sein.