Am 1. September 2017 führte die Bundesnetzagentur die erste Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen durch. Ausge- schrieben waren 122,4 MW Leistung. Folgende Ergebnisse gab es:
- An der Ausschreibung beteiligten sich 33 Anlagenbetreiber, davon zehn Betreiber von Neuanlagen und 23 von bestehenden Anlagen.
- Neun der 33 Gebote mussten aufgrund von Formfehlern ausgeschlossen werden.
- Die Gebotsmenge lag bei 41 MW, womit die Ausschreibungsmenge nur zu einem Drittel ausgeschöpft wurde.
- Die Gebotswerte reichten von 9,86 bis 16,9 ct/kWh. Der Durchschnittswert der Gebote lag bei 14,2 ct/kWh. Alle Betreiber erhielten den von ihnen gebotenen Gebotswert.
- Mit zwölf von 24 Zuschlägen und einer Zuschlagsmenge von 51% ging die Hälfte der Zuschläge an Anlagenbetreiber in Bayern. Der überwiegende Rest verteilte sich auf Brandenburg (4,5 MW), Sachsen-Anhalt (3,1 MW), Nordrhein-Westfalen (2,2 MW) und Baden-Württemberg (0,8 MW).
Der nächste Ausschreibungstermin ist der 1. September 2018. Das gesetzlich bestimmte Ausschreibungsvolumen beträgt 150 MW. Dazukommen die 94,9 MW, für die es bei der ersten Ausschreibungsrunde 2017 keine Zuschläge gab. Abgezogen werden dagegen die im Jahr 2017 neu installierte Leistung von Biomasseanlagen, die sich nicht an der Ausschreibung beteiligen müssen (vor allem kleine Biogasanlagen auf Basis von Gülle).