Für Holzheizungen gibt es seit Anfang 2020 eine neue Förderung, so auch für Kombikessel: Das „Marktanreizprogramm zur Förderung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“ finanziert neben den Anschaffungskosten der Biomasseanlage (anerkannte Anlagen nach den Listen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) nun auch die Kosten für „notwendige Umfeldmaßnahmen“. Dazu zählen z. B. Planungskosten und Ausgaben für Schornstein, Puffer-/Brauchwasserspeicher, Pumpen, Heizkörper, der Installationsaufwand und Inbetriebnahme sowie auch der Ausbau von Altanlagen.
Die Höhe der Förderung ist bei Wohngebäuden durch eine Deckelung der anrechnungsfähigen förderfähigen Kosten auf 50000 € (brutto) je Wohneinheit begrenzt. Wird in Bestandsgebäuden eine alte Ölheizung freiwillig ausgetauscht, erhält der Hausbesitzer 10 % Austausch-Prämie obendrauf, sodass insgesamt ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von 45 % der förderfähigen Kosten beantragt werden kann. Weitere Infos gibt es unter www.deutschland-machts-effizient.de und auf www.bafa.de.
Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (www.fnr.de) hat zudem eine Marktübersicht über Scheitholz-Pellet-Kombinationen aufgelegt. Sie stammt zwar aus dem Jahr 2015 und ist damit schon etwas veraltet, enthält aber immer noch gültige Tipps für die Auswahl des richtigen Heizungssystems und viele Adressen von Herstellern.
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Für Holzheizungen gibt es seit Anfang 2020 eine neue Förderung, so auch für Kombikessel: Das „Marktanreizprogramm zur Förderung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“ finanziert neben den Anschaffungskosten der Biomasseanlage (anerkannte Anlagen nach den Listen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) nun auch die Kosten für „notwendige Umfeldmaßnahmen“. Dazu zählen z. B. Planungskosten und Ausgaben für Schornstein, Puffer-/Brauchwasserspeicher, Pumpen, Heizkörper, der Installationsaufwand und Inbetriebnahme sowie auch der Ausbau von Altanlagen.
Die Höhe der Förderung ist bei Wohngebäuden durch eine Deckelung der anrechnungsfähigen förderfähigen Kosten auf 50000 € (brutto) je Wohneinheit begrenzt. Wird in Bestandsgebäuden eine alte Ölheizung freiwillig ausgetauscht, erhält der Hausbesitzer 10 % Austausch-Prämie obendrauf, sodass insgesamt ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von 45 % der förderfähigen Kosten beantragt werden kann. Weitere Infos gibt es unter www.deutschland-machts-effizient.de und auf www.bafa.de.
Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (www.fnr.de) hat zudem eine Marktübersicht über Scheitholz-Pellet-Kombinationen aufgelegt. Sie stammt zwar aus dem Jahr 2015 und ist damit schon etwas veraltet, enthält aber immer noch gültige Tipps für die Auswahl des richtigen Heizungssystems und viele Adressen von Herstellern.