Der 12-seitige Energieteil des Koalitionsvertrages von SPD und CDU/CSU beinhaltet massive Einschnitte für die erneuerbaren Energien. Einziger Lichtblick: Bestehende Anlagen genießen Bestandsschutz. Aber für neue Anlagen will die künftige Bundesregierung die Bedingungen für fast alle Sparten deutlich verschlechtern. Hier die kritischsten Punkte und ihre Folgen:
- Ausbaukorridor: Bis zum Jahr 2025 soll der Anteil erneuerbarer Energien im Strommarkt 40 bis 45 % weder über- noch unterschreiten. Das würde einen Zubau von 1,3 bis 1,7 % und damit eine deutliche Verlangsamung bedeuten. In den vergangenen fünf Jahren lag der Zubau bei 2 % pro Jahr. Kritiker be-fürchten, dass mit der Verlangsamung die Klimaziele zur Verminderung der Treibhausgase verfehlt werden.
- Windenergie: Künftig sollen nur noch Anlagen an ertragreichen Standorten gefördert werden, die 75 bis 80 % des theoretischen Ertrags einer Referenzanlage erreichen. Das würde die Windkraft im Binnenland – von Nordrhein-Westfalen bis Bayern – ausbremsen. Beispiel Bayern: Hier erreichen nur 25 % der heute existierenden Windräder diesen Ertrag.
- Photovoltaik: Neue Anlagen zur Eigenstromversorgung sollen künftig an der EEG-Umlage beteiligt werden, während die energieintensive Industrie weiterhin befreit bleibt. Damit würde der Eigenstromverbrauch unattraktiv.
- Biogas soll überwiegend aus Rest- und Abfallstoffen erzeugt werden. Wegen beschränkter Reststoffpotenziale wird das die Produktion massiv einschränken.
Der Vertrag bremst in weiteren Punkten die Energiewende aus, während Kohlekraftwerke gefördert werden. Wichtige Reformen im Strom-, Wärme- und Kraftstoffmarkt fehlen dagegen. Derzeit arbeitet das Bundesumweltministerium an einem Referentenentwurf des EEG, den es noch in diesem Jahr vorlegen will. Ostern 2014 soll dann der Gesetzesentwurf stehen, im Sommer 2014 soll die EEG-Reform abgeschlossen sein.