Mehr Biogas: „Politik muss jetzt schnell handeln!“
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Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat angekündigt, dass der Produktionsdeckel bei Biogasanlagen kurzfristig aufgehoben werden könnte, um mehr Gas produzieren zu können. Dazu soll die Höchstbemessungsleistung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bis 2024 aufgehoben werden.
Die Entscheidung sieht die Biogasbranche positiv. Viele Anlagen könnten mit dem verstärkten Einsatz von Gülle und Mist auch ohne wesentliche bauliche Änderungen mehr Gas produzieren, erklären Jörg Meyer zu Strohe und Hendrik Becker, Firmengründer der PlanET Biogas GmbH aus Gescher, im top agrar-Interview. „Aber rechtlich ist das nicht so einfach. Dazu müsste auch im Baurecht die Begrenzungen auf 1,2 bzw. 2,3 Mio. m³ Biogas im Jahr wegfallen“, sagt Becker. Wer mehr produziert, wird ansonsten entweder nach dem Bundes-Immissionschutzgestz (BImSchG) genehmigungspflichtig oder müsste ein Sondergebiet bei der Gemeinde beantragen. Wenn der Durchsatz steigt, wird auch mehr Lagerraum benötigt, um z.B. die geforderten neun Monate Lagerkapazität einzuhalten. Soll die Ankündigung von Habeck Wirkung zeigen, seien daher eine Reihe von rechtlichen Änderungen nötig. „Die Politik muss jetzt schnell einen klaren Rahmen schaffen, damit der Betreiber die Sicherheit hat, bei einer Produktionsausweitung nicht illegal zu handeln und gegen Bundes- oder Landesvorgaben zu verstoßen“, erklärt Meyer zu Strohe. Sonst sei der Winter schneller da als die Genehmigungsbescheide.
Das vollständige Interview lesen Sie unter www.topagrar.com/energie
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Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat angekündigt, dass der Produktionsdeckel bei Biogasanlagen kurzfristig aufgehoben werden könnte, um mehr Gas produzieren zu können. Dazu soll die Höchstbemessungsleistung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bis 2024 aufgehoben werden.
Die Entscheidung sieht die Biogasbranche positiv. Viele Anlagen könnten mit dem verstärkten Einsatz von Gülle und Mist auch ohne wesentliche bauliche Änderungen mehr Gas produzieren, erklären Jörg Meyer zu Strohe und Hendrik Becker, Firmengründer der PlanET Biogas GmbH aus Gescher, im top agrar-Interview. „Aber rechtlich ist das nicht so einfach. Dazu müsste auch im Baurecht die Begrenzungen auf 1,2 bzw. 2,3 Mio. m³ Biogas im Jahr wegfallen“, sagt Becker. Wer mehr produziert, wird ansonsten entweder nach dem Bundes-Immissionschutzgestz (BImSchG) genehmigungspflichtig oder müsste ein Sondergebiet bei der Gemeinde beantragen. Wenn der Durchsatz steigt, wird auch mehr Lagerraum benötigt, um z.B. die geforderten neun Monate Lagerkapazität einzuhalten. Soll die Ankündigung von Habeck Wirkung zeigen, seien daher eine Reihe von rechtlichen Änderungen nötig. „Die Politik muss jetzt schnell einen klaren Rahmen schaffen, damit der Betreiber die Sicherheit hat, bei einer Produktionsausweitung nicht illegal zu handeln und gegen Bundes- oder Landesvorgaben zu verstoßen“, erklärt Meyer zu Strohe. Sonst sei der Winter schneller da als die Genehmigungsbescheide.
Das vollständige Interview lesen Sie unter www.topagrar.com/energie