Am 3. September 2018 können sich Betreiber von Biogasanlagen wieder um eine Stromvergütung bewerben, deren regulärer Vergütungszeitraum bald endet. Die Anschlussförderung wird zehn Jahre lang gezahlt. Außerdem können sich Betreiber von neuen Anlagen mit mehr als 150 kW beteiligen, die die Vergütung für 20 Jahre bekommen. Die Bundesnetzagentur hat das neue Verfahren Mitte Juli eröffnet. Für die Runde 2018 beträgt das Volumen 225,8 MW. Es errechnet sich aus dem gesetzlich festgelegten Wert von 150 Megawatt plus der Menge, die im Vorjahr keinen Zuschlag erhalten hat. Abgezogen wird die Leistung von 2017 ans Netz gegangenen, neuen Biogasanlagen unter 150 kW.
Betreiber von neuen Anlagen können bis zum 3. September 2018 ihre Gebote einreichen. Das Höchstgebot beträgt für neue Anlagen 14,73 Cent/kWh, der Höchstwert für Gebote für bestehende Anlagen beträgt 16,73 Cent/kWh (weitere Infos unter www.bundesnetzagentur.de). Welche Erfahrungen Betreiber bei der ersten Ausschreibung im letzten Jahr gemacht haben und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten, lesen Sie im Beitrag ab Seite 110.