Ein Problem bei der Umsetzung der Energiewende ist das Energierecht. Die Bundesregierung hat für alle Sinteg-Projekte eine sogenannte Experimentierklausel im Energiewirtschaftsgesetz vorgesehen. Damit entfallen in bestimmten Situationen Netzentgelte oder die EEG-Umlage auf Strom, der in Speichern oder Power-to-Gas-Anlagen genutzt wird. Das soll die Wirtschaftlichkeit erhöhen und damit Anreize schaffen, Strom alternativ zu verbrauchen. „Die Bundesregierung hat das anfangs abgelehnt, weil sie meinte, der Bau von Übertragungsnetzen würde damit nicht mehr so stark vorangetrieben. Für die Energiewende brauchen wir aber beides“, erläutert Beba.
Die Projektbeteiligten von NEW 4.0 hoffen, dass die nächste Bundesregierung die Märkte öffnet, damit die Anlagenbetreiber den Strom auch an Kunden direkt vermarkten können. Das würde auch die Volkswirtschaft entlasten, denn alles, was die Erzeuger am Markt verdienten, könnte von der EEG-Vergütung abgezogen werden.