Die vom Sonnenlicht ausgehenden Reflexionen auf Solarmodulen können einen Nachbarn erheblich stören, sodass die Nutzung seines Grundstücks eingeschränkt sein kann. Das zeigt ein Fall vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Dabei hatte ein Nachbar gegen den Anlagenbetreiber geklagt. Laut Gutachtern träten an mehr als 130 Tagen im Jahr erhebliche Blendwirkungen auf. Die Blendwirkungen erstreckten sich zeitweise über die ganze Grundstücksbreite und dauerten bis zu 2 Stunden am Tag an. Diese Beeinträchtigung müsse der Kläger nicht dulden, auch wenn die Anlage vom Gesetzgeber gefördert sei. Der Anlagenbesitzer muss die Blendwirkung nun reduzieren. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
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