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Fruchtfolge-Pflicht erst ab 2024?

Lesezeit: 2 Minuten

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir will sich bei der EU-Kommission für einen Aufschub der Fruchtwechsel-Pflicht einsetzen. Diese soll demnach nicht schon ab 2023 gelten, sondern frühestens ab 2024.

Als Begründung zieht Özdemir eine Unterstützung für den Weizenanbau in Deutschland heran. Denn mit dem Aufschub kann im Herbst 2022 noch einmal Stoppelweizen angebaut werden. Dies wäre eigentlich mit Inkrafttreten der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 untersagt gewesen, wenn Landwirte ab 2023 EU-Agrarzahlungen erhalten wollen. Bezugnehmend auf den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und die Auswirkungen auf die weltweite Ernährungssicherung erwartet der Minister, dass die deutschen Bauern so mehr Weizen produzieren können.

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Entscheiden darüber muss allerdings noch die EU-Kommission. Laut dem Deutschen Bauernverband (DBV) stehen die Chancen nicht schlecht, dass die Fruchtwechsel-Pflicht auf 2024 verschoben wird. Sicherheit dazu wird es aber wohl erst im Sommer geben, wenn der deutsche Strategieplan zur GAP genehmigt ist.

Das ebenfalls umstrittene geplante Gebot zur Selbstbegrünung von Brachen wird hingegen voraussichtlich im Jahr 2023 Inkrafttreten. Der Bundesrat hatte im Dezember 2021 beschlossen, dass 4% der Ackerfläche, beginnend unmittelbar nach der Ernte der Hauptkultur der Selbstbegrünung zu überlassen sind. Dies sei Teil der Kompromisslösung zur Umsetzung der GAP in Deutschland gewesen. Es sei nicht damit zu rechnen, dass diese Regelung geöffnet wird.

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