Zu: „Kann ich die Einteilung meiner Bullen in Handelsklassen nachträglich prüfen“, top agrar 3/2022, Seite 10.
Klassifizierung ist gesetzlich geregelt
Lesezeit: 1 Minuten
In der Antwort wird von einem „bewährten“ DLG-Schema berichtet. Dies ist falsch. Ich war 27 Jahre Klassifizierer. Die Klassifizierung beim Rind wird nach der Handelsklassenverordnung für Rinder gemäß dem Handelsklassenschema vom Klassifizierer durchgeführt. Der Klassifizierer ist nicht nur speziell geschult, sondern auch gesetzlich bestellt und vereidigt.
Auch die Schnittführung, für die der Schlachtbetrieb verantwortlich ist und vom Klassifizierer überwacht wird, unterliegt einem ganz klar definierten Gesetz, nämlich dem Vieh- und Fleischgesetz. Auch hier ist kein „Ermessensspielraum“ oder gar Subjektivität gegeben. Die Klassifizierung ist also durchaus gesetzlich geregelt. Karl Bohner, 72505 Krauchenwies, Baden-Württemberg
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In der Antwort wird von einem „bewährten“ DLG-Schema berichtet. Dies ist falsch. Ich war 27 Jahre Klassifizierer. Die Klassifizierung beim Rind wird nach der Handelsklassenverordnung für Rinder gemäß dem Handelsklassenschema vom Klassifizierer durchgeführt. Der Klassifizierer ist nicht nur speziell geschult, sondern auch gesetzlich bestellt und vereidigt.
Auch die Schnittführung, für die der Schlachtbetrieb verantwortlich ist und vom Klassifizierer überwacht wird, unterliegt einem ganz klar definierten Gesetz, nämlich dem Vieh- und Fleischgesetz. Auch hier ist kein „Ermessensspielraum“ oder gar Subjektivität gegeben. Die Klassifizierung ist also durchaus gesetzlich geregelt. Karl Bohner, 72505 Krauchenwies, Baden-Württemberg