Größere Betriebe verfügen häufig über ein separates Altenteiler-Haus. Hier kann man die Frage des Wohnrechts auch anders lösen, wenn die Altenteiler freier und unabhängiger vom Hof bzw. vom Nachfolger sein wollen und die entsprechenden finanziellen Mittel vorhanden sind.
Mögliche Lösung: Die Altenteiler behalten sich im Übergabevertrag ein lebenslanges Nießbrauchsrecht am Altenteiler-Haus vor. Dafür kommen sie im Gegenzug selbst für die Unterhaltung und alle Nebenkosten auf.
In diesem Fall sind die Altenteiler jederzeit frei, ihren Wohnsitz zu wechseln und z. B. das Altenteiler-Haus fremd zu vermieten. Dies wäre im Rahmen des „normalen“ Wohnrechts nicht möglich. Denn dieses räumt dem bzw. den Altenteilern jeweils nur ganz persönlich das Recht ein, die festgelegten Räume für sich selbst zu nutzen. Eine Fremdvermietung oder eine Nutzung durch Dritte wäre, sofern nichts anderes vereinbart ist, nur mit Zustimmung des Hof-übernehmers möglich.
Ist der Altenteiler alleinstehend (z.B. verwitwet), sollte eventuell überlegt werden, wie die Wohnungsfrage im Falle eines möglichen neuen Partners (Partnerin) geregelt werden soll.