Um auf meinen Hof zu gelangen, muss ich einen privaten Bahnübergang nutzen. Dieser ist nur mit einem Blinklicht gesichert und wird bald modernisiert. Die Bahn verlangt, dass ich die kompletten Kosten von ca. 400 000 € für den Einbau einer vollautomatischen Schranke alleine trage. Als einzige Alternative bietet sie an, kostenlos eine Anrufschranke zu installieren. Allerdings müsste ich dann bei jeder Überfahrt zweimal vom Schlepper auf- und absteigen, um die Schranke zu öffnen und wieder zu schließen. Ist das Vorgehen der Bahn rechtens?
Ja. Die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung schreibt vor, dass nach einer Modernisierung Blinklichter als Sicherung nicht mehr ausreichen. Für die neue Sicherung eines privaten Bahnübergangs darf die Bahn die kostengünstigste Variante wählen. Ist eine höherwertige Sicherung erwünscht, darf sie die Kosten auf die Begünstigten – in Ihrem Fall auf Sie – abwälzen.
Einen Anspruch auf Entschädigung für den durch eine Anrufschranke entstehenden Zeitverlust haben Sie nicht. Dieser stellt weder einen rechtswidrigen Eingriff in Ihren Betrieb, noch ein unzumutbares Sonderopfer dar. Dies hat zuletzt das Oberlandesgericht Oldenburg in einem ähnlichen Fall entschieden (Urteil vom 30.09.2004, Az: 8 U 152/04).
Um zu verhindern, dass die Bahn den Übergang in Zukunft sperrt oder weitere Kostenbeteiligungen verlangt, sollten Sie eine Vereinbarung über die Nutzung des Überganges schließen.