Wie man einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für einen Stall beantragt und die Öffentlichkeit von seinem Vorhaben überzeugt, erklärt Mirko Leddermann.
Wie kommt man an einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für den Bau eines neuen Stalls?
Leddermann: Halten Sie sich an die folgenden Schritte:
- Prüfen Sie zunächst, ob Ihr Wunsch-Standort überhaupt genehmigungsfähig ist, um böse Überraschungen im weiteren Verfahren zu vermeiden. Das Grundstück muss groß genug und ausreichend erschlossen sein. Außerdem sollten Sie prüfen, welche Auflagen durch Immissionsschutz, Naturschutz oder andere Fachgesetzgebungen bestehen. Dabei sollten Sie Hilfe von Fachleuten in der Planung – z.B. Ingenieurbüros – in Anspruch nehmen.
- Stellen Sie dann bei der Gemeinde den Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans. In den kommenden Wochen und Monaten werden Sie viele Gespräche mit Gemeindegremien führen, z.B. dem Bauausschuss und dem Gemeinderat. Bei diesen Gesprächen sollten Sie unbedingt einen Fachplaner an Ihrer Seite haben und mit offenen Karten spielen. Denn Unsicherheiten, Kenntnislücken oder gar Intransparenz können schnell das Aus für Ihren Neubau bedeuten.
- Hat die Gemeinde erst die Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens beschlossen, erfolgt eine zweistufige Beteiligung von Bürgern, Behörden und anderen „Trägern öffentlicher Belange“.
- Verläuft die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung positiv, erlässt die Gemeinde nach einem finalen Abwägungsprozess einen Satzungsbeschluss – der B-Plan steht und Ihr Bau kann genehmigt und begonnen werden.
Wie schafft man es, die Gemeinde und die Öffentlichkeit von seinem Vorhaben zu überzeugen?
Leddermann: Spielen Sie mit offenen Karten und nehmen Sie die Bevölkerung frühzeitig mit – am besten schon vor der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung. Schaffen Sie Vertrauen durch Bürgerversammlungen und informelle Veranstaltungen. Damit können Sie rechtzeitig und zielorientiert auf oft unbegründete Ängste – beispielsweise zum Verkehrsaufkommen sowie zu befürchteten Belästigungen durch Gerüche oder Keime – reagieren.
Bei begründeten Einwendungen der Anwohner sollten Sie Kompromissbereitschaft zeigen: Erwägen Sie z.B. eine längere Wegeführung weit ab von Wohnhäusern, um Ärger mit den Anwohnern vorzubeugen. Eine breitere Eingrünung oder Einwallung des Stallgrundstücks vermindert die Wahrnehmbarkeit der Gebäude enorm und verhindert gleichzeitig ungewollte Einblicke in den Betriebsalltag.
Vertretbare Zugeständnisse gegenüber den Bürgern fördern erfahrungsgemäß das Vertrauen bei den Entscheidungsträgern der Gemeinde und bewirken im besten Fall, dass diese den Plänen zustimmen.
Was kostet das B-Plan-Verfahren?
Leddermann: Rechnen Sie mit mindestens 15000 bis 20000 € an Planungskosten. Die tatsächlichen Kosten schwanken allerdings stark und hängen wesentlich davon ab, welcher Aufwand aus den Beratungen mit Behörden, Bürgern und politischen Gremien entsteht. Hinzu kommen die Kosten für die Fachgutachten, die z.B. die Auswirkungen durch Verkehr, Gerüche, Schall etc. bewerten, sowie die Planungskosten für Ausgleichsmaßnahmen. Diese Fachgutachten und Planungen können Sie aber auch für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren verwenden, das sich dem B-Planverfahren anschließt.
Wie schätzen Sie die Erfolgsaussichten eines B-Plans ein?
Leddermann: Bebauungsplan-Verfahren für Tierhaltungsanlagen haben sich seit der Änderung des Baugesetzbuches 2013 sehr unterschiedlich entwickelt. Gerade in Regionen mit sehr hohen Tierplatzdichten in Nordrhein-West-falen oder Niedersachsen sind kaum noch Erweiterungen des Bestands möglich. Wer dennoch einen Neubau plant, weicht oft auf Standorte in den östlichen Bundesländern aus.
Doch auch in Mecklenburg-Vorpommern oder Sachsen-Anhalt werden Stallneubauten nicht gerade bejubelt. Standorte, die über Jahrzehnte mit Intensivtierhaltung bewirtschaftet wurden, dürfen heute aufgrund einer meist länger zurückliegenden Nutzungsaufgabe nicht mehr ohne B-Plan genutzt werden. Leider gibt es genügend Beispiele, bei denen die Gemeinde in solchen Fällen jede Zusammenarbeit ohne nachvollziehbare Gründe verweigert. Damit wird die Aufstellung eines B-Plans unmöglich.
Dennoch haben wir in den letzten Jahren zahlreiche Projekte sowohl in Veredelungsregionen als auch in vieh-armen Gegenden begleitet und trotz vieler Widerstände und Bürgerinitiativen zu erfolgreichen Abschlüssen gebracht.