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Almbauer für tödlich verunglückte Wanderin zu hohem Schadenersatz verurteilt

Lesezeit: 2 Minuten

Ein erstinstanzliches Urteil nach dem Tod einer deutschen Urlauberin wirbelt Österreichs Almbauern und die Politik auf. Die Frau war 2014 mit ihrem Hund auf einer Tiroler Alm unterwegs und wurde von aufgescheuchten Kühen getötet.


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Das Landesgericht Innsbruck verurteilte den Besitzer zu rund 180000 € Schadenersatz und monatlichen Renten von insgesamt 1570 € an den Witwer und den Sohn. Die Prozesskosten muss der Landwirt zusätzlich bezahlen. Begründet hatte der Zivilrichter den noch nicht rechtskräftigen Schuldspruch damit, dass der Almbauer es versäumt hätte, an dem stark frequentierten Unfallort einen Zaun aufzustellen. Und dies, obwohl die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Bauer eingestellt hatte.


Laut Urteil reichte der bloße Hinweis auf die Mutterkuhherde mittels Tafel nicht aus, der von den Tieren ausgehenden Gefahr adäquat zu begegnen. Auch wäre eine Abzäunung finanziell zumutbar gewesen. Der Richterspruch bezog sich auf die zivilrechtliche Tierhalterhaftung, die eine objektive Sorgfaltspflicht normiert.


Erste Almbauern kündigten umgehend die Sperre ihrer Almen für Wanderer und Touristen an. Andere wollen nur ein Hundeverbot auf den Almen. Selbst der österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz hat sich des Themas angenommen.


Nicht nur in Tirol folgten „runde Tische“ von Politik, Landwirtschaft und Tourismus. Motto: Das Miteinander von Tier und Mensch auf den Almen soll weiterhin gewährleistet werden. Nur Oberösterreich erwägt ein eigenes Hunde- oder gar Betretungsverbot auf den Almen.


Folgende Erstmaßnahmen will man bundesländerweise umsetzen:


  • Mit öffentlichen Geldern sollen Haftpflichtpolicen für die Almen und Almwege, ähnlich wie bei den öffentlichen Mountainbike-Strecken, finanziert werden.
  • Zudem soll es zu gesetzlichen Änderungen kommen. Diese müssten auf die erhöhte Eigenverantwortung der Wanderer abzielen sowie bei der Tierhalterhaftung die Bauern entlasten.
  • Parallel dazu soll es eine Infokampagne über die Almwirtschaft geben.


Derweil hofft der Tiroler Almbauer, dass das ergangene „Kuh-Urteil“ in der nächsten Instanz noch zu seinen Gunsten gedreht wird.


Darauf wollte ein Kärntner Berufskollege und Almobmann nicht warten, hat sich und seine Bauerngemeinschaft bei den Behörden vorsorglich angezeigt. Sie hätten angesichts des Tiroler Kuh-Urteils ihre Rinder jahrelang auf den Almen rechtswidrig gehalten, so die Selbstanklage. Sollte die Behörde diese bestätigen, sieht der Almobmann nur ein logisches Zukunftsszenario: Almen entweder ohne Wanderer oder ohne Kühe.

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