Wir wollen ein Altenteilerhaus bauen. Unser Wunschstandort liegt allerdings 55 m Luftlinie von der Hofstelle und 110 m von der Hofeinfahrt entfernt. Zudem verläuft zwischen unserem Standort und dem Betrieb ein Weg. Die Kreisverwaltung bemängelt, dass der räumliche Zusammenhalt fehlt. Daher haben wir keine Baugenehmigung bekommen. Ab welchem Abstand ist ein räumlicher Zusammenhang zwischen Betrieb und Altenteilerhaus gegeben?
Die Funktion eines Altenteilerhauses ist es, beim Generationswechsel einer der Familien zur Verfügung zu stehen. So können dann beide Generationen auf dem Hof wohnen. Entscheidend ist dabei, dass das Altenteilerhaus auch räumlich zur Hofstelle gehört. Die räumliche Nähe lässt sich nicht pauschal in Metern angeben und hängt immer vom Einzelfall ab. Denn es kommt auch darauf an, wie Sie sich auf dem Betrieb weiterentwickeln wollen. Ein Grund für einen größeren Abstand des Altenteilers zur Hofstelle wäre, wenn Sie in Zukunft auf hofnahen Flächen Wirtschaftsgebäude bauen wollen. Dafür müssen Sie dem Bauamt aber konkrete Pläne vorlegen. Denn dann stände das Altenteilerhaus womöglich im Weg.
Es gab bereits einige Gerichtsurteile, die sich mit der räumlichen Nähe eines Altenteilerhauses zum Betrieb befasst haben: Danach ließen die Richter beispielsweise eine Entfernung von 50 m von der Hofstelle zu (OVG Münster, Urteil vom 12.7.1977). Die Richter lehnten dagegen eine Entfernung von 80 m und mehr ab (z.B. OVG Lüneburg, Beschluss vom 2.3.2012, Az.: 1 LA 13/12).
Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Bauamt. Erläutern Sie die Hofsituation. Fragen Sie, welche maximale Entfernung des Altenteilerhauses zur Hofstelle es akzeptieren würde. Vielleicht bekommen Sie dann die Genehmigung – auch wenn zwischen Hofstelle und Altenteilerhaus ein Weg verläuft.Sonja Friedemann, WLV, Münster
Hinweis:
Bitte aktivieren Sie Javascipt in Ihrem Browser, um diese Seite optimal nutzen zu können
Zum Lesen dieses Artikels benötigen Sie ein top agrar Abonnement
Wir wollen ein Altenteilerhaus bauen. Unser Wunschstandort liegt allerdings 55 m Luftlinie von der Hofstelle und 110 m von der Hofeinfahrt entfernt. Zudem verläuft zwischen unserem Standort und dem Betrieb ein Weg. Die Kreisverwaltung bemängelt, dass der räumliche Zusammenhalt fehlt. Daher haben wir keine Baugenehmigung bekommen. Ab welchem Abstand ist ein räumlicher Zusammenhang zwischen Betrieb und Altenteilerhaus gegeben?
Die Funktion eines Altenteilerhauses ist es, beim Generationswechsel einer der Familien zur Verfügung zu stehen. So können dann beide Generationen auf dem Hof wohnen. Entscheidend ist dabei, dass das Altenteilerhaus auch räumlich zur Hofstelle gehört. Die räumliche Nähe lässt sich nicht pauschal in Metern angeben und hängt immer vom Einzelfall ab. Denn es kommt auch darauf an, wie Sie sich auf dem Betrieb weiterentwickeln wollen. Ein Grund für einen größeren Abstand des Altenteilers zur Hofstelle wäre, wenn Sie in Zukunft auf hofnahen Flächen Wirtschaftsgebäude bauen wollen. Dafür müssen Sie dem Bauamt aber konkrete Pläne vorlegen. Denn dann stände das Altenteilerhaus womöglich im Weg.
Es gab bereits einige Gerichtsurteile, die sich mit der räumlichen Nähe eines Altenteilerhauses zum Betrieb befasst haben: Danach ließen die Richter beispielsweise eine Entfernung von 50 m von der Hofstelle zu (OVG Münster, Urteil vom 12.7.1977). Die Richter lehnten dagegen eine Entfernung von 80 m und mehr ab (z.B. OVG Lüneburg, Beschluss vom 2.3.2012, Az.: 1 LA 13/12).
Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Bauamt. Erläutern Sie die Hofsituation. Fragen Sie, welche maximale Entfernung des Altenteilerhauses zur Hofstelle es akzeptieren würde. Vielleicht bekommen Sie dann die Genehmigung – auch wenn zwischen Hofstelle und Altenteilerhaus ein Weg verläuft.Sonja Friedemann, WLV, Münster