Gute Nachrichten für die von der Mäuseplage betroffenen Landwirte im fränkischen Itzgrund. Das bayerische Umweltministerium gewährt auf Antrag für Mäuseschäden auf Flächen im Natura 2000-Gebiet „Itzgrund“ einen Ausgleich von bis zu 250 €/ha.
Maßgeblich ist, dass auf diesen Flächen wegen des Schutzcharakters Ratron-Feldmausköder nicht bzw. erst nach dem 1. November flächig eingesetzt werden durften. Dabei gleicht Bayern den wirtschaftlichen Nachteil aus, der durch die Nichtanordnung des Gifteinsatzes entstanden ist.
Betroffene Landwirte sollten den Antrag bei ihrem zuständigen Landwirtschaftsamt spätestens bis Ende der Frist für den Mehrfachantrag stellen.
Im letzten Herbst war die Mäusepopulation im Itzgrund wegen der günstigen Witterung so stark angewachsen, dass die Nager rund 1000 ha Grünland verwüsteten (siehe Südplus 6/2015). Die Landwirte dort hatten sich bereits bei der Schutzgebietsausweisung zu einer Interessengemeinschaft zusammengeschlossen. Sie forderten mit Unterstützung des Bayerischen Bauernverbands eine breitflächige Be-kämpfung der Mäuse und einen finanziellen Ausgleich für die entstandenen Schäden.