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Bauernmilliarde: Was lange währt, wird endlich gut?

Lesezeit: 4 Minuten

Jetzt geht es los. Die Regierung fördert moderne Ausbringungstechniken und Lager mit bis zu 40%. Anträge können Sie ab dem 11. Januar bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank stellen.


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Vor rund einem Jahr trieb die Wut über die neue Düngeverordnung Tausende Landwirte auf die Straße. Die Bilder von kilometerlangen Schlepperkolonnen in den deutschen Innenstädten bestimmten wochenlang die Schlagzeilen. Zwar ließ sich die Politik nicht dazu bewegen, die Düngeverordnung in großen Teilen zu entschärfen. Sie versprach den Landwirten aber finanzielle Hilfe. Seitdem hieß es warten, warten und nochmals warten. Erst kurz vor dem Antragsstart im nächsten Jahr präsentiert das Bundeslandwirtschaftsministerium Mitte Dezember die Förderbedingungen.


Was in der neuen Richtlinie steht, worauf Sie achten müssen und wo es noch immer offene Fragen gibt, haben wir für Sie zusammengefasst.


Förderpaket


Was ist die Bauernmilliarde?


Antwort: Im Beamtendeutsch heißt die Bauernmilliarde „Richtlinie zur Investitionsförderung im Rahmen des Investitions- und Zukunftsprogramms für die Landwirtschaft“. Sie hat das Ziel, Landwirte bei der Reduktion von Dünger- und Pflanzenschutzmitteleinträgen in die Umwelt zu unterstützen. Damit soll sie insbesondere die Herausforderungen der Düngeverordnung für die Bauern abfedern. Hierfür stellt das Ministerium in den nächsten vier Jahren 816 Mio. € bereit. Darüber hinaus stehen Gelder für Agrarumweltmaßnahmen, die Innovationsförderung und die Digitalisierung zur Verfügung. Die genaue Aufteilung der Mittel finden Sie in der Tabelle. Beispielsweise fließen im Jahr 2021 zusätzliche 35 Mio. € für Agrarumweltmaßnahmen in die GAK, um insbesondere den Insektenschutz zu stärken. Das Budget für den Sonderrahmenplan Insektenschutz erhöht sich damit auf 85 Mio. €.


Neue Technik


Was wird gefördert?


Antwort: Eine genaue Liste der Maschinen und Geräte veröffentlicht die Landwirtschaftliche Rentenbank auf ihrer Internetseite. Sie betreut auch das Förderprogramm. Besonderheit: Die Liste will die Regierung laufend ergänzen. Sie ist somit noch nicht abschließend. Hersteller können auch zu einem späteren Zeitpunkt die Aufnahme ihrer Technik in die Förderliste beantragen. Folgende Kategorien werden darin enthalten sein:


  • Moderne Maschinen zur mechanischen Unkrautbekämpfung, zum exakten Ausbringen von Wirtschafts-, Mineraldünger und Pflanzenschutzmitteln.
  • Investitionen in abgedeckte Gülle- und Festmistlager. Diese dürfen nicht Teil einer Stallbaumaßnahme sein.
  • Kleinanlagen zum Separieren von Gülle. Darunter fallen auch mobile Separatoren.
  • Planungs- und Beratungsleistungen, die in direktem Zusammenhang mit den oben aufgeführten Investitionen stehen.


Empfänger


Wer wird gefördert?


Antwort: Landwirte, landwirtschaftliche Lohnunternehmen und Maschinenringe. Als Landwirt zählen auch gewerblich wirtschaftende Betriebe. Das Ministerium hat explizit Lohnunternehmen und Maschinenringe aufgenommen, um eine große Wirkung in der Fläche zu erreichen.


Bis zu 40% auf Investitionen


Wie hoch ist die Förderung?


Antwort: Landwirtschaftliche Betriebe können 40% der Investitionssumme erhalten. Gewerbliche Maschinenringe und landwirtschaftliche Lohnunternehmer bekommen maximal 20%, wenn ihr Umsatz unter 10 Mio. € liegt bzw. 10%, wenn ihr Umsatz zwischen 10 und 50 Mio. € beträgt. Die Höchstinvestitionssumme pro Unternehmen liegt bei 2 Mio. € für die gesamte Förderperiode von vier Jahren. Landwirte können dabei maximal 500000 € an Subventionen beziehen, gewerbliche Unternehmen 200000 €. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 10000 €. Die Fördersummen sind an Darlehen der Hausbank gekoppelt. Die Darlehenshöhe muss mindestens 60% des Investitionsvolumens betragen.


Antragsverfahren


Wie stelle ich einen Antrag?


Antwort: Sie können die Anträge ab dem 11. Januar 2021 online ausfüllen. Zuerst sollten Sie aber das Darlehen bei Ihrer Hausbank beantragen. Den unterschriebenen Antrag müssen Sie ebenfalls bei Ihrer Hausbank einreichen. Weitere Infos dazu finden Sie im Internet bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank unter: www.rentenbank.de. Diese entscheidet dann über den Antrag. Beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt des Zuwendungsbescheids mit Ihrer Maßnahme. Das führt zum Ausschluss der Förderung.


Den Zuschuss erhalten Sie erst, wenn Sie die Rechnung einreichen. Wenn Sie jedoch beispielsweise ein neues Güllelager bauen, müssen Sie nicht bis zum Ende der Bauphase warten. In solchen Fällen können Sie auch vorher schon Teilauszahlungen beantragen. Die Rentenbank erwartet aufgrund der Förderhöhe einen sehr großen Andrang. Es gibt zwar keine Antragsfrist, aber Anträge werden nur solange bewilligt, wie Geld vorhanden ist. Gegebenenfalls heißt es hier: Schnell sein!


Offene Punkte


Was ist noch unklar?


Antwort: Die Informationen zu den Agrarumweltmaßnahmen, sowie zur Innovationsförderung und Digitalisierung sind noch sehr vage. Zunächst war auch nicht klar, ob die Förderungen zum Beispiel mit dem Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) kombinierbar sind. Dies verneinte eine Sprecherin des Ministeriums auf Nachfrage von top agrar. Es bleibt ebenfalls abzuwarten, ob die Mittel ausreichen, um die vom Ministerium erhoffte „hohe Wirksamkeit der Förderung auf großer Fläche“ zu erreichen. Bei der Investitionsförderung Wald waren nach drei Wochen die 50 Mio. € bereits aufgebraucht.


frederic.storkamp@topagrar.com

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