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Baurecht: Bleiben Tierwohlumbauten auf der Strecke?

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundestag hat im Baumobilisierungsgesetz keine neuen Regeln für den Umbau von Tierhaltungsanlagen beschlossen. Welche Folgen hat das?


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Sonja Friedemann: Tierhalter mit gar keiner oder wenig Futterfläche, die ihre Ställe in Richtung Tierwohl umbauen möchten, können dies aufgrund der fehlenden Genehmigungsmöglichkeiten weiterhin nicht tun. Damit werden genau die Betriebe, die den Weg Richtung Tierwohl mitgestalten wollen, ausgebremst. Das ist absolut unverständlich. Denn sowohl Bundesrat, Borchert-Kommission als auch kommunale Spitzenverbände hatten sich gemeinsam für neue Regeln in Sachen Tierwohl stark gemacht.


Welche Neuregelungen enthält das Gesetz in Sachen Umnutzung?


Sonja Friedemann: Künftig soll es möglich sein, dass ehemalige landwirtschaftliche Gebäude mehrmals umgenutzt werden. So könnte ein Eigentümer z.B. eine ehemalige Scheune hintereinander zu Lagerraum, Werkstatt, Verkaufsraum und dann zu Wohnungen umnutzen. Neu ist auch, dass jetzt fünf statt bislang max. drei Wohnungen auf einer ehemaligen Hofstelle errichtet werden dürfen. Dies sind sicherlich hilfreiche Regelungen, um Gebäude auf dem Land zu erhalten. Für aktive Landwirte ist aber gerade die verstärkte Wohnnutzung im Außenbereich nicht immer von Vorteil.


Welche weiteren Neuerungen gibt es?


Sonja Friedemann: Das Gesetz verlängert die Möglichkeit für eine vereinfachte Bebauung am Ortsrand bis 2024. Hier können weiter auf bis zu1 ha Gebäude errichtet werden, ohne das z.B. eine Umweltverträglichkeitsprüfung stattfindet oder Landwirte sich ausreichend einbringen können. Mit dem „Dörflichen Wohngebiet“ gibt es einen neuen Gebietstyp, der ein besseres Nebeneinander zwischen Landwirtschaft und Wohnen ermöglichen soll. Welche Immissonsgrenzen für diese Gebiete gelten, ist noch unklar. Möglich ist, dass die Wohnbebauung näher an landwirtschaftliche Betriebe heranrücken darf als bislang.


Was kann der Bundesrat noch ändern?


Sonja Friedemann: Der Bundesrat behandelt das Gesetz am 28. Mai. Bleibt zu hoffen, dass das Gesetz gerade in Sachen Tierwohlställe noch mal auf den Prüfstand kommt.

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