In Teilen Bayerns haben Landwirte schwer mit den Folgen der Unwetter im Mai und Juni zu kämpfen. Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen hat nun zusammengefasst, mit welchen Steuerentlastungen Sie rechnen können:
- Kosten für die Beseitigung von Schäden am Wohnhaus und Ausgaben für die Wiederbeschaffung Ihres Hausrates dürfen Sie als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend machen.
- Für den Wiederaufbau von Betriebsgebäuden können Sie im Wirtschaftsjahr der Fertigstellung und den beiden folgenden Jahren Sonderabschreibungen von bis zu 30% geltend machen, für bewegliche Anlagegüter bis zu 50%. Oder Sie lassen sich die Kosten für die Wiederherstellung von Betriebsgebäuden oder Maschinen als Erhaltungsaufwand anerkennen.
- Müssen Sie den Hofplatz oder Wirtschaftswege erneuern, dürfen Sie die Kosten sofort als Betriebsaus-gaben geltend machen.
- Sie können auch einen formlosen Antrag auf Stundung von Steuern stellen und eine Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer beantragen. 13 a-Landwirten wird teilweise die Einkommensteuer erlassen.
- Bei einer wesentlichen Minderung Ihres Ertrages können Sie mit einem Erlass der Grundsteuer rechnen.Detaillierte Infos finden Sie auf www.topagrar.com/heft+