Mussten Sie Holz verkaufen, weil dieses einem Sturm zum Opfer gefallen ist? Dann gibt es immerhin eine gute Nachricht: Die Hälfte der Umsatzsteuer aus dem Notverkauf können Sie sich in diesem Fall vom Finanzamt erstatten lassen.
Beachten Sie allerdings die Einschlagsmenge (Nutzungssatz). Diese beschreibt wie viel Holz Sie unter normalen Bedingungen ernten und verkaufen. Für den Teil, der diese Grenze überschreitet, erhalten Sie nur 25 % der Umsatzsteuer zurück.
Mithilfe der Forsteinrichtung oder über Ihr Betriebswerk können Sie den Nutzungssatz für Ihren Betrieb ermitteln. Da dies mit einigen Kosten verbunden ist, gibt es für Betriebe unter 50ha Forstfläche eine Sonderregel: Diese können einen pauschalen Nutzungssatz von 5 Erntefestmetern/ha als Berechnungsgrundlage unterstellen.
Mehr Infos zur Berechnung des Nutzungssatzes finden Sie im Internet unter folgendem Link:
http://www.bundesfinanzministerium.de
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