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Biogas: Steuer-Ärger bei eigener Wärme-Nutzung

Lesezeit: 3 Minuten

Die Politik fördert, der Fiskus bremst. Das müssen immer mehr Landwirte mit Biogasanlagen am eigenen Leib erfahren. Ihnen drohen umsatzsteuerliche Mehrbelastungen.


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Worum geht es? Das EEG fördert über den KWK-Bonus (Kraft-WärmeKopplung) die Wärmenutzung. Viele Landwirte verwenden einen Teil der anfallenden Wärme im Wohnhaus oder im Betrieb, der meist die umsatzsteuerliche Pauschalierung anwendet. Die Biogas­anlage läuft hingegen meist als Gewerbebetrieb mit Regelbesteuerung, z. B. in der Form einer GmbH & Co. KG. Die Konsequenz: Bei der Wärmelieferung fällt Umsatzsteuer an, die an das Finanzamt abzuführen ist. Dabei setzen die Finanzbeamten für die betreffenden Kilowattstunden (kWh) einen Wert an, auf den 19 % Umsatzsteuer abzuführen sind. In der Vergangenheit wurden z. B. in Bayern hierfür zeitweise 2 bis 3 Cent/kWh angesetzt, was praxisnah und realistisch ist.


Doch davon will das Bundesfinanzministerium nichts wissen. In einem neuen Verfügungsentwurf fordern die Beamten, dass immer, wenn kein Zugang zum Fernwärmenetz besteht, die gelieferte Wärme mit den Selbstkosten zu bewerten ist. Diese umfassen alle Kosten inklusive Abschreibung, Sub­stratkosten usw. Die Folge: Als Berechnungsgrundlage ergeben sich häufig Werte zwischen 10 und 15 Cent/kWh. „Das ist weit überhöht und sachlich nicht zu rechtfertigen. Am Markt sind solche Preise für Wärme nicht zu erzielen“, so Steuerreferent Simon Beyme vom Deutschen Bauernverband.


Die landwirtschaftlichen Betriebe haben so gut wie nie Zugang zum Fernwärmenetz. Insgesamt wären daher mindestens 5 000 Anlagenbetreiber von den hohen Belastungen betroffen, schätzt der Fachverband Biogas.


Diese Praxis bei der Besteuerung wurde in der Vergangenheit vor allem in Baden-Württemberg angewendet. Auch weil eine frühere Verfügung des Bundesministeriums dieses Vorgehen bereits vorschreibt (siehe top agrar 5/2011, S. 22). So fordert das Finanzamt dort zurzeit von einem Landwirt mit einer eher kleinen 60 kW-Anlage für die letzten 3 Jahre eine Mehrwertsteuer-Nachzahlung von sage und schreibe rund 30 000 €. „Gibt das Bundesministerium die neue Verfügung wie im Entwurf geplant heraus und bekräftigt damit seine frühere Ansicht nochmals, drohen den Betrieben in allen Bundesländern hohe steuerliche Mehrbelastungen“, befürchtet Steuerberater Beyme.


top agrar meint:

Eine solch praxisferne Besteuerung belastet die Landwirte und bremst ihre Anstrengungen für den Klimaschutz aus. Denn: Viele Betroffene werden auf Heizöl umsteigen, da die Abwärme-Nutzung unwirtschaftlich wird. Am Ende verliert jeder, nur das Finanzamt nicht. Sinnvolle Politik sieht anders aus!


Die Verbände laufen bereits Sturm. Und auch das Landwirtschafts- und das Umweltministerium schütteln über das Verhalten ihrer Kollegen im Finanzministerium den Kopf. Hoffentlich siegt auch dort am Ende doch noch die Vernunft.

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