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Agrarsubvention

Bis zu 35 % Zuschuss für Ihre Umnutzung!

Geld vom Staat: top agrar zeigt Ihnen, mit welchen Fördermitteln Sie rechnen können.

Lesezeit: 6 Minuten

Geld vom Staat: top agrar zeigt Ihnen, mit welchen Fördermitteln Sie rechnen können.


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Wenn Sie alte Gebäude umnutzen wollen, müssen Sie oft kräftig investieren. Doch davon sollten Sie sich nicht vorschnell abschrecken lassen. Denn in vielen Fällen haben Sie die Chance auf hohe Zuschüsse aus dem Fördertopf für die ländliche Entwicklung.


Unter diesem Oberbegriff fasst die Politik mehrere Förderschwerpunkte zusammen. Dazu gehören auch die Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude und die Dorferneuerung. Wenn Sie für Ihren Umbau Geld aus diesen Schwerpunkten beantragen, sitzen bis zu 35 % Grundzuschuss auf die förderfähigen Investitionskosten drin.


Die Bundesländer gehen mit der Förderung für Umnutzer unterschiedlich um. Oft erhalten Sie den Zuschuss nur in Gemeinden, die an einem Dorferneuerungs- oder Dorfentwicklungsprogramm teilnehmen.


Wollen Sie Mietwohnungen bauen, gelten besonders strenge Vorgaben: Diese fördern die Bundesländer meist nur innerhalb des Dorfkerns oder am Dorfrand.


Neben den bis zu 35 % Grundzuschuss haben Sie je nach Lage Ihres Hofes noch die Aussicht auf einen Bonus von 5 bis 10 %. Bedingung: Ihr Betrieb muss in einer so genannten Leader- oder Ilek-Region liegen. Dies setzt unter anderem vo­raus, dass es lokale Aktionsgruppen gibt, die sich gezielt darum bemühen, Arbeitsplätze zu schaffen, Dorfgemeinschaften zu stärken und die Versorgung der Menschen mit handwerklichen Produkten zu sichern.


Tragen Sie dazu bei, indem Sie zum Beispiel in Ihren alten Stall einen kleinen Dorfladen einbauen oder diesen zur Vermietung an einen Handwerksbetrieb umbauen, gibt es den Bonus. Ob Ihr Betrieb in einer Leader- oder Ilek-Region liegt, erfahren Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.


Nur in kleinen Orten


Jedoch wird die Umnutzung generell nur in kleineren Orten gefördert. Nach Vorgabe der Bundesregierung gibt es in Orten mit mehr als 10 000 Einwohnern keine Chance auf einen Zuschuss aus dem Topf für die ländliche Entwicklung. Diese Grenze dürfen die Bundesländer sogar noch niedriger ansetzen. Davon macht z. B. Bayern im Dorferneuerungsprogramm Gebrauch: Wenn Sie dort ein Gebäude mit Zuschüssen umnutzen möch­ten, dürfen nicht mehr als 2 000 Menschen in Ihrem Ort wohnen.


Die Bundesländer nutzen ihre Freiheiten bei der Gestaltung der eigenen Förderprogramme auch in weiteren Punkten aus. Deshalb zeigen wir in unserer Übersicht an zwei Beispielen, mit welchen Zuschüssen Umnutzer rechnen können.


So fördern die Bundesländer


Im ersten Fall möchte der Landwirt eine Scheune umbauen und anschließend an einen Handwerksbetrieb vermieten. Dafür investiert er netto 80 000 € in die Sanierung (Übersicht). Wie unterschiedlich die Bundesländer dies fördern, zeigt sich an den Beispielen Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen. Der baden-württembergische Betrieb bekommt nur 10 % Zuschuss für den Umbau aus der ländlichen Entwicklung. In Nordrhein-Westfalen wären es dagegen 25 % Zuschuss.


Die größte Finanzspritze in Höhe von 30 % kann der hessische Nachbar einplanen. Allerdings muss sein Betrieb in einer Gemeinde liegen, die an einem Dorferneuerungsprogramm teilnimmt.


Im zweiten Fall möchte der Landwirt für 240 000 € drei Wohnungen in einen alten Stall einbauen und dauerhaft vermieten. Ob er überhaupt Fördergelder bekommt, hängt von der Lage des Hofes ab. Denn hier gelten die strengen Vorgaben für Mietwohnungen: In jedem zweiten Bundesland gibt es den Zuschuss nur, wenn der Hof im Dorf oder am Dorfrand liegt. Ausnahmen machen Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, das Saarland und Thüringen. In Schleswig-Holstein gibt es zwar einen Zuschuss, allerdings nicht aus der ländlichen Entwicklung, sondern aus dem Topf für Di­versifizierung.


Obergrenzen beachten


In den meisten Bundesländern gibt es Obergrenzen für die Förderung. So ist in Hessen und Bayern bei 30 000 € pro Hofanlage Schluss. Nordrhein-Westfalen zahlt höchstens 100 000 € Zuschuss pro Gebäude.


Bei Mietwohnungen greifen, wie in unserem Beispiel, teilweise noch besondere Bestimmungen. Hier gewährt Baden-Württemberg maximal 40 000 € pro Wohnung als Zuschuss. Nordrhein-Westfalen zahlt höchstens 50 000 € für alle geplanten Wohnungen zusammen.


Trotz der Unterschiede in den einzelnen Bundesländern gilt eines im Wesentlichen überall: Die Basis für den Zuschuss zur Umnutzung bilden die Netto-Investitionskosten (Brutto-Investition abzgl. Mehrwertsteuer). Dazu gehören:


Notwendige Vorarbeiten, wie Planungen (keine Hoheitsaufgaben),


Architekten- und Ingenieur-Leistungen,


alle notwendigen Baumaßnahmen am Gebäude,


Heizungs- oder Kleinkläranlagen, wenn nicht vorhanden, aber notwendig.


Förderfähig sind Kosten, die für die Planung und den Umbau des Gebäudes anfallen, also keine Inneneinrichtung. Die Höchstgrenze an Fördermitteln für den Einzelbetrieb beträgt 200 000 € innerhalb von drei Jahren. Dazu zählen nicht nur der Zuschuss für die Umnutzung, sondern auch Gelder, die Sie bereits für andere Investitionen, wie einen neuen Stall, erhalten haben.


Landwirte aus den neuen Bundesländern sollten sich jetzt genau informieren. Ursprünglich sollten dort ab dem Jahr 2010 die Fördersätze gesenkt werden. Anstelle von 35 % Zuschuss gäbe es dann nur noch 25 % Unterstützung. Ob dies tatsächlich eintritt, ist aber noch offen.


Geld für zweite Standbeine


Neben dem Geld, das Landwirte aus der ländlichen Entwicklung für Umnutzungen erhalten können, kommen noch weitere Töpfe infrage. Einer davon ist die Einzelbetriebliche Investitionsförderung mit dem Schwerpunkt Diversifizierung. Dabei bekommen Landwirte Unterstützung für neue Standbeine. Förderfähig sind auch Inneneinrichtungen. Beispiele dafür wären Hofläden oder Ferienwohnungen, die Sie selbst betreiben. Die maximale Förderung beträgt 25 % der Netto-Investition.


Manchmal ist es möglich, gleichzeitig Geld aus verschiedenen Programmen zu beziehen. In Nordrhein-Westfalen können Sie z. B. den Umbau zum Hofladen aus der ländlichen Entwicklung bezuschussen lassen. Die Einrichtung ist dort über die Diversifizierung förderfähig.


Den Rest der Investition können Sie über ein zinsgünstiges Rentenbank-Darlehen finanzieren. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass das Rentenbank-Darlehen als Förderung zählt. Das heißt: Die Förder-Höchstgrenze von 200 000 € innerhalb von drei Jahren gilt neben den Zuschüssen aus Förderprogrammen auch für den Zinsvorteil. Deshalb müssen Sie bei der Rentenbank angeben, ob Sie bereits Fördergelder für andere Projekte auf Ihrem Betrieb erhalten haben.


Welche Förderung für Ihre Umnutzung im Einzelfall passt und wie hoch die Zuschüsse ausfallen, darüber beraten Sie in Ihrem Bundesland die Landwirtschaftskammern und -ämter sowie die Ämter für den ländlichen Raum. Auskünfte über die Dorferneuerungsprogramme erteilen die Gemeinden. Planen Sie einen Handwerksbetrieb, sollten Sie den Handwerker darauf hinweisen, dass er Fördergelder aus außerlandwirtschaftlichen Töpfen bekommen kann.-vt-

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