Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

Aus dem Heft

Brunnen bohren ohne Genehmigung?

Lesezeit: 2 Minuten

Brauchen Landwirte für Brunnen und Drainagen eine Genehmigung? Diese Frage beantwortet jede Wasserbehörde anders. Ein Überblick über die Rechtslage.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Es kommen schnell einige hundert Euro an Gebühren zusammen, wenn Wasserbehörden Landwirten vorschreiben, einen geplanten Brunnen vorab genehmigen zu lassen. Doch wer stattdessen einfach „schwarz“ in den Boden bohrt, riskiert Bußgelder und Nachzahlungen. Denn das deutsche Wasserhaushaltsgesetz (WHG) schreibt für die Entnahme von Grundwasser eine Genehmigung vor. Das gilt sowohl für Brunnen als auch für die Flächenentwässerung, also Drainagen. Dabei gibt es aber Ausnahmen:


  • Wer für den Haushalt,
  • den landwirtschaftlichen Hofbetrieb,
  • die Viehtränke außerhalb des Hofs
  • oder nur in geringen Mengen zu einem vorübergehenden Zweck Grundwasser entnimmt oder ableitet, z.B. aus einer Baugrube, braucht keine Erlaubnis.
  • Zudem bedarf die „gewöhnliche“ Bodenentwässerung in Land- und Forstwirtschaft keiner Erlaubnis. Eine Drainage gilt dabei meist als gewöhnlich.


All das gilt allerdings nicht, sobald der Wasserhaushalt gefährdet ist. Das kann schon bei kleinen Mengen der Fall sein. Dann darf die Wasserbehörde die Erlaubnisfreiheit aufheben. Zudem ergänzen die Bundesländer das WHG mit Gesetzen und Verordnungen. Sie dürfen dabei sogar völlig andere Regeln aufstellen und z.B. die Erlaubnisfreiheit für Landwirte einschränken. Welche Regeln in den Ländern gelten, lesen Sie in der Übersicht rechts. Eine ausführlichere Darstellung finden Sie unter Heft+.


Ab 1000 m3 nachfragen:

Trotz aller Gesetze und Verordnungen hat die Wasserbehörde vor Ort also viel Entscheidungsspielraum. Sie kann Landwirten vorschreiben, ihren Brunnen genehmigen zu lassen. Solange sie dies gut begründet und nicht willkürlich agiert, ist dem wenig entgegenzusetzen.


Eine gute Faustregel: Wenn Sie mehr als 1000 m3 pro Jahr fördern wollen, fragen Sie vor dem Bohren bei der Behörde nach, ob Sie eine Erlaubnis brauchen. Wollen Sie das Wasser auch trinken, müssen Sie es zudem gemäß der Trinkwasserverordnung untersuchen lassen und das Ergebnis dem Gesundheitsamt vorlegen.-cm-

Die Redaktion empfiehlt

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.