Brauchen Landwirte für Brunnen und Drainagen eine Genehmigung? Diese Frage beantwortet jede Wasserbehörde anders. Ein Überblick über die Rechtslage.
Es kommen schnell einige hundert Euro an Gebühren zusammen, wenn Wasserbehörden Landwirten vorschreiben, einen geplanten Brunnen vorab genehmigen zu lassen. Doch wer stattdessen einfach „schwarz“ in den Boden bohrt, riskiert Bußgelder und Nachzahlungen. Denn das deutsche Wasserhaushaltsgesetz (WHG) schreibt für die Entnahme von Grundwasser eine Genehmigung vor. Das gilt sowohl für Brunnen als auch für die Flächenentwässerung, also Drainagen. Dabei gibt es aber Ausnahmen:
- Wer für den Haushalt,
- den landwirtschaftlichen Hofbetrieb,
- die Viehtränke außerhalb des Hofs
- oder nur in geringen Mengen zu einem vorübergehenden Zweck Grundwasser entnimmt oder ableitet, z.B. aus einer Baugrube, braucht keine Erlaubnis.
- Zudem bedarf die „gewöhnliche“ Bodenentwässerung in Land- und Forstwirtschaft keiner Erlaubnis. Eine Drainage gilt dabei meist als gewöhnlich.
All das gilt allerdings nicht, sobald der Wasserhaushalt gefährdet ist. Das kann schon bei kleinen Mengen der Fall sein. Dann darf die Wasserbehörde die Erlaubnisfreiheit aufheben. Zudem ergänzen die Bundesländer das WHG mit Gesetzen und Verordnungen. Sie dürfen dabei sogar völlig andere Regeln aufstellen und z.B. die Erlaubnisfreiheit für Landwirte einschränken. Welche Regeln in den Ländern gelten, lesen Sie in der Übersicht rechts. Eine ausführlichere Darstellung finden Sie unter Heft+.
Ab 1000 m3 nachfragen:
Trotz aller Gesetze und Verordnungen hat die Wasserbehörde vor Ort also viel Entscheidungsspielraum. Sie kann Landwirten vorschreiben, ihren Brunnen genehmigen zu lassen. Solange sie dies gut begründet und nicht willkürlich agiert, ist dem wenig entgegenzusetzen.Eine gute Faustregel: Wenn Sie mehr als 1000 m3 pro Jahr fördern wollen, fragen Sie vor dem Bohren bei der Behörde nach, ob Sie eine Erlaubnis brauchen. Wollen Sie das Wasser auch trinken, müssen Sie es zudem gemäß der Trinkwasserverordnung untersuchen lassen und das Ergebnis dem Gesundheitsamt vorlegen.-cm-