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BVVG: Gutachten nicht nötig

Lesezeit: 1 Minuten

Bittere Pille für Flächenkäufer in den neuen Ländern: Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte, dass sich die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) nicht an die Privatisierungsgrundsätze (PG 2010) halten muss. Damit gibt es keinen Schadenersatz für überhöhte Flächenpreise. Käufer hatten geklagt, weil die PG 2010 eine Vorschrift enthalten, wonach die BVVG einen Gutachter einschalten muss, wenn es keine Einigung über den Landpreis gibt. Der BGH ordnete die PG 2010 aber als interne Verwaltungsanweisung ein, von der die BVVG abweichen könne. Folge: Sie kann Preise fordern, die über dem Verkehrswert liegen (Az: V ZR 147/19; V ZR 248/19).

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