Melden Sie die Schwangerschaft einer Mitarbeiterin sofort der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Erstellen Sie eine Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz und ergreifen Sie Schutzmaßnahmen.
Lassen Sie sich von der Aufsichtsbehörde unterstützen und prüfen Sie gemeinsam, ob ein Beschäftigungsverbot notwendig ist.
In der Mutterschutzfrist von 14 Wochen hat die Mutter Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Urlaub.
Elternzeitansprüche von Müttern und Vätern dürfen Sie nicht ablehnen, Verlangen nach Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit u.U. schon.
Müttern oder Vätern in Elternzeit (ohne Teilzeitarbeit in Ihrem Betrieb), können Sie den Urlaub für die Dauer der Elternzeit kürzen.