In Europa werden Sauen während der Geburts- und Säugeperiode seit den 70er-Jahren im Kastenstand der Abferkelbucht gehalten.
Diese praktizierte Haltung war in den vergangenen Jahren wiederholt Gegenstand öffentlicher Diskussionen. In Österreich mündete dies im Jahr 2012 in einer Änderung der Tierhaltungsverordnung.
Diese sieht unter anderem vor, dass spätestens bis Anfang des Jahres 2033 alle in Österreich eingebauten Abferkelbuchten eine Mindestfläche von 5,5 m2 aufweisen müssen. Dabei darf eine Mindestbreite der Bucht von 160 cm nicht unterschritten werden.
Zudem dürfen die Sauen nur noch bis zum Ende der „kritischen Lebensphase“ der Ferkel fixiert werden. Die Abferkelstände müssen sowohl in Quer- als auch in Längsrichtung auf die Körpergröße der einzelnen Sauen einstellbar sein.
Die geänderten Rechtsvorschriften für die Haltung in Abferkelbuchten zogen zahlreiche Fragestellungen nach sich. Diese betreffen die baulichen Ausführungen, die Tiergerechtheit, die Wirtschaftlichkeit und die Produktionssicherheit.
Das österreichische Gesundheits- ministerium und das Landwirtschaftsministerium gaben im Herbst 2013 das Projekt „Pro-SAU“ in Auftrag. Darin sollten Abferkelsysteme mit zeitlicher Fixierungsmöglichkeit der Sau wissenschaftlich bearbeitet und analysiert werden.