Aufatmen in der Landwirtschaft: Unabhängig von der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit sind landwirtschaftliche Transporte auf Bundesstraßen und Autobahnen nun doch mautfrei. Das sieht eine Kulanzregel des Bundesverkehrsministeriums vor, die bis zum Inkrafttreten des 5. Bundesfernstraßenmautgesetzes zum 1.1.2019 gelten soll.
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