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„Ein Stück Rechtssicherheit für die Landwirte“

Lesezeit: 2 Minuten

NRW-Landwirtschaftsminister Johannes Remmel zieht nach drei Jahren Tierschutz-Verbandsklage ein Zwischenfazit.


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Warum haben Sie die Tierschutz-Verbandsklage eingeführt?


Remmel: Der Landtag hat das Gesetz beschlossen, um ein Rechtsdefizit zu beheben: Das Staatsziel Tierschutz steht im Grundgesetz. Aus meiner Sicht deckt sich dieser Anspruch häufig nicht mit der Realität. Tiere können ihr Recht nun mal nicht selbst einklagen. Daher müssen das Verbände tun.


Wollen Sie damit auch die Nutztierhaltung verändern?


Remmel: Nein, es gibt keinen Fokus auf landwirtschaftliche Tierhaltung. Das haben mir Kritiker und Opposition zwar immer vorgeworfen. Aber die Bandbreite der bisherigen Klagen macht deutlich, dass sich die Tierschutzorganisationen keineswegs nur mit der Landwirtschaft beschäftigen. Zudem haben sie bislang nicht übermäßig viel geklagt. Sie gehen also verantwortungsvoll mit diesem Recht um.


Wie oft haben die Organisationen bislang gegen Landwirte geklagt?


Remmel: Bislang nur zwei mal: Der Verein Animal Rights Watch (ARIWA) wollte Akteneinsicht im Fall einer Sauenhaltung im Kreis Steinfurt bekommen. Die Klage wurde abgewiesen. Ein Recht auf Akteneinsicht besteht nach Ansicht des Gerichts jedoch aufgrund anderer Vorschriften. In einem weiteren Verfahren erhebt der Deutsche Tierschutzbund materielle Einwendungen gegen den Bau eines Putenstalls im Kreis Warendorf. Über die Klage wurde noch nicht entschieden. Den Landwirten bringt das übrigens Rechtssicherheit: In einem anderen Bundesland lassen es die Gerichte Tierschutzorganisationen manchmal durchgehen, wenn sie heimlich in Ställe eindringen und dabei Hausfriedensbruch begehen. Das Argument der Richter: Die Organisationen hätten keine andere Möglichkeit, um Kenntnis von Missständen in der Tierhaltung zu erlangen. In Bundesländern mit Tierschutz-Verbands-klage können sie dieses Argument nicht mehr heranziehen.


Wie haben Sie überprüft, ob die Organisationen alle gesetzlichen Kriterien für eine Anerkennung erfüllen?


Remmel: Wir haben Unterlagen von den Organisationen angefordert und darüber hinaus weitere Recherchen angestellt.


Wie oft wiederholen Sie die Prüfung?


Remmel: Erreichen uns Hinweise, dass eine Organisation nicht mehr alle Voraussetzungen erfüllt, gehen wir dem nach. Derzeit überprüfen wir in einem solchen Fall, ob die Anerkennung aufgehoben werden muss.


Fördern Sie die Organisationen finanziell?


Remmel: Nein. Wir fördern nur das Landesbüro, in dem sich sieben der Organisationen zusammengeschlossen haben. So reduziert sich der Verwaltungsaufwand. Zur Förderung dieses Büros sind im aktuellen Landeshaushalt 100000 € jährlich vorgesehen. -sp, cm-

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