Wer mit seinem Traktor im Straßenverkehr unterwegs ist und wegen eines geparkten Autos links ausscheren muss, sollte vorher nach hinten schauen. Das zeigt ein Fall aus dem Saarland.
Dort zog ein Landwirt mit seinem Gespann ohne zu blinken genau in dem Moment nach links, als ein PKW zum Überholen ansetzte. Der PKW und der Traktor kollidierten.
Die Richter am Oberlandesgericht Saarbrücken machten letztendlich den Landwirt allein für den Unfall verantwortlich. In der Begründung heißt es: Der Fahrer des Traktors hätte das Manöver mit dem Blinker ankündigen und den nachfolgenden Verkehr im Blick haben müssen (OLG Saarland, Az.: 4 U 100/16).