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Geld zurück für Gülleimporte?

Lesezeit: 2 Minuten

Haben Sie Gülle aus den Niederlanden nach Deutschland importiert? Dann können Sie womöglich einen Teil der dafür notwendigen Genehmigungsgebühren zurückverlangen. Zumindest hat das Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2011 nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichtes NRW zu hohe Gebührenbescheide ausgestellt.


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Geklagt hatten zwei Landwirte aus dem Rheinland. Diese importierten regelmäßig sterilisierte Gülle aus den Niederlanden. Das für die Genehmigung der Einfuhren zuständige „Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz“ (LANUV) verlangte von den Klägern bis Anfang März 2011 eine pauschale Gebühr von bis zu 50 € je Genehmigung. Danach änderte die rot-grüne Landesregierung den Tarif und forderte für den Freifahrtschein 1 €/t, mindestens aber 15 €. Die Behörde stellte ihnen nun bis zu 1523 € pro Bescheid in Rechnung.


Das Verwaltungsgericht stufte die Gebühr als zollgleiche Abgabe ein, da es sich um ausländische Gülle handele. Solche Abgaben seien zwischen den Mitgliedstaaten der EU verboten. Nach EU-Recht dürfe die Behörde lediglich die tatsächlichen Kosten für die Genehmigung in Rechnung stellen – und die lägen deutlich niedriger als die vom LANUV in Rechnung gestellten Summen. In der mündlichen Verhandlung reduzierte das Land die Bescheide daher auf einen Betrag von 50 €.


Zuviel gezahlte Gebühren können allerdings nur Betriebe zurück verlangen, die gegen ihre Gebührenbescheide geklagt haben. Möglicherweise ist das Urteil aber für künftige Gülleimporte von Bedeutung – auch in anderen Bundesländern wie beispielsweise Niedersachsen.


Was Sie dazu wissen müssen und wie Experten die Auswirkungen einschätzen, lesen Sie auf topagrar.com/Heft+ (Stichwort Gülleimporte).

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