Werden Straßen der Gemeinde ausgebaut, fallen für die Anlieger oft hohe anteilige Beiträge an. Vor allem Landwirte zahlen oft viel, weil sie über große Grundstücke verfügen. Selbst wenn sie will, darf eine Gemeinde aber nicht auf eigenen Beschluss auf die Erhebung verzichten.
Die Kommunalaufsicht darf die Gemeinde zum Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung anweisen und Änderungen verlangen.
Ein Verzicht auf Straßenausbaubeiträge ist für Gemeinden nur dann möglich, wenn das jeweilige Landesrecht das so auch zulässt, entschied jetzt das Bundesverwaltungsgericht (Az.: 10 C 1.18).
Hinweis:
Bitte aktivieren Sie Javascipt in Ihrem Browser, um diese Seite optimal nutzen zu können
Zum Lesen dieses Artikels benötigen Sie ein top agrar Abonnement
Werden Straßen der Gemeinde ausgebaut, fallen für die Anlieger oft hohe anteilige Beiträge an. Vor allem Landwirte zahlen oft viel, weil sie über große Grundstücke verfügen. Selbst wenn sie will, darf eine Gemeinde aber nicht auf eigenen Beschluss auf die Erhebung verzichten.
Die Kommunalaufsicht darf die Gemeinde zum Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung anweisen und Änderungen verlangen.
Ein Verzicht auf Straßenausbaubeiträge ist für Gemeinden nur dann möglich, wenn das jeweilige Landesrecht das so auch zulässt, entschied jetzt das Bundesverwaltungsgericht (Az.: 10 C 1.18).