Verkaufen Sie möglichst Ihre Produkte noch in diesem Jahr. Als Pauschalierer dürfen Sie die Mehrwertsteuer behalten. Lassen Sie sich aber nicht auf Scheingeschäfte ein, in dem Sie nur auf Papier abrechnen. Sie müssen die Ware tatsächlich liefern und Ihrem Kunden die Verfügungsgewalt verschaffen.
Beispiel: Sie verkaufen Ihr Getreide im Dezember an den Landhandel. Dieser, hat aber kein Silo mehr frei, um die Ware einzulagern. Wenn Sie nun lediglich auf dem Papier abrechnen, aber weiter das Getreide auf eigene Verantwortung einlagern, bekommen Sie Probleme mit dem Finanzamt. Lösung: Sie verkaufen die Ware und der Landhandel schließt mit Ihnen einen Einlagerungsvertrag ab. Darin verpflichten Sie sich, die Ware zu lagern – gegen ein Entgelt. Dann ist es zweitrangig, ob die Ware erst in 2022 ihren Hof verlässt. Aus steuerlicher Sicht haben Sie in 2021 die Verfügungsmacht auf den Landhandel übertragen und somit das Getreide geliefert.
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Verkaufen Sie möglichst Ihre Produkte noch in diesem Jahr. Als Pauschalierer dürfen Sie die Mehrwertsteuer behalten. Lassen Sie sich aber nicht auf Scheingeschäfte ein, in dem Sie nur auf Papier abrechnen. Sie müssen die Ware tatsächlich liefern und Ihrem Kunden die Verfügungsgewalt verschaffen.
Beispiel: Sie verkaufen Ihr Getreide im Dezember an den Landhandel. Dieser, hat aber kein Silo mehr frei, um die Ware einzulagern. Wenn Sie nun lediglich auf dem Papier abrechnen, aber weiter das Getreide auf eigene Verantwortung einlagern, bekommen Sie Probleme mit dem Finanzamt. Lösung: Sie verkaufen die Ware und der Landhandel schließt mit Ihnen einen Einlagerungsvertrag ab. Darin verpflichten Sie sich, die Ware zu lagern – gegen ein Entgelt. Dann ist es zweitrangig, ob die Ware erst in 2022 ihren Hof verlässt. Aus steuerlicher Sicht haben Sie in 2021 die Verfügungsmacht auf den Landhandel übertragen und somit das Getreide geliefert.