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Guter Wille reicht nicht!

Lesezeit: 2 Minuten

Prüfen Sie Ihren Ehevertrag auf Herz und Nieren und achten Sie auch schon während der Ehe auf finanzielle Gerechtigkeit.


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Beide Partner wollen einen Ehevertrag. Das ist die halbe Miete, oder?


Bernhard Gründken: Ja, aber guter Wille allein reicht nicht aus. Für einen gelungenen Ehevertrag sollten beide Partner verschiedene Zukunftsszenarien im Hinblick auf Familie, Betrieb, Berufstätigkeit, mögliche Krankheiten oder auch Pflegefälle durchdenken und daraus ihren jeweiligen Absicherungsbedarf ableiten. Wichtig ist, dass beide Partner sich wirklich offen austauschen und ihre Interessen – auf Augenhöhe – vertreten. Und beanspruchen Sie Beratung, ruhig auch unabhängig voneinander.


Dann gehts zum Notar?


Bernhard Gründken: Richtig. Prüfen Sie aber genau, wie der Notar Ihre Ideen umgesetzt hat. Falls Sie einen Passus nicht verstehen, fragen Sie nach. Und gerade der einheiratende Ehepartner sollte überlegen, den Vertrag von einem weiteren Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Das kostet ca. 200 oder 300 €, das ist es aber wert.


Was ist noch wichtig?


Bernhard Gründken: Wenn ein Ehepartner z.B. wegen der Kinder beruflich doch mehr zurücksteckt oder stärker im Betrieb mitarbeitet als geplant, sollte das Ehepaar den Vertrag anpassen und zum Beispiel einen höheren Ausgleich vereinbaren. Außerdem sollte der einheiratende Ehepartner – wenn überhaupt – nur dann eigenes Geld in den Betrieb oder das Betriebsleiterwohnhaus stecken, wenn das Ehepaar darüber einen Darlehensvertrag schließt. Größere Summen sollten Sie ruhig grundbuchlich absichern. Aufpassen sollten Sie auch, dass nicht in erster Linie der eingeheiratete Ehepartner die Haushalts- und Freizeitausgaben trägt und damit dann indirekt sein Einkommen in den landwirtschaftlichen Betrieb einbringt.


Und die Altersvorsorge?


Bernhard Gründken: Beide Ehepartner brauchen eine eigene Altersvorsorge. Einheiratende Ehepartner sollten sich dabei nur dann von der Alterskasse befreien lassen, wenn sie z.B. nennenswerte Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, ein 450 €-Job reicht dafür nicht aus. Eine andere Möglichkeit ist, das Geld, das sonst in die Alterskasse fließen würde, anderweitig sinnvoll anzulegen, z.B. in ETF-Fonds. Darüber hinaus sollten beide Ehepartner ihre Altersvorsorge regelmäßig prüfen und ggf. entsprechend anpassen.

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