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Höhere Beiträge für die Gewässerunterhaltung

Lesezeit: 3 Minuten

E ine der Hauptaufgaben von Wasser-und Bodenverbänden ist die Gewässerunterhaltung.Dabei geht es bislang vor allen um die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses.Dafür werden zum Beispiel Gräben geräumt, Böschungen gemäht und Stauanlagen unterhalten.Allgemeine ökologische Ziele spielen bisher eine untergeordne te Rolle.Das wird sich in Zukunft ändern! Denn die derzeit laufende Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in deutsches Recht (top agrar 10/2001 S.46 f) wird dazu führen,dass nicht mehr die Entwässerung das oberste Ziel der Gewäs-serunterhaltung ist,sondern dass die Erreichung eines guten ökologischen Zustandes im Mittelpunkt steht.Das bedeutet auch,dass die Wasser-und Bodenverbände in Zukunft mehr ökologische Aufgaben übernehmen sollen. Die Verbände selbst sehen das mit gemischten Gefühlen.Auf der einen Seite sehen sie die Chance,ihr Know-how bei der anstehenden Aufstellung von FlussBewirtschaftungsplänen einzubringen und bei entsprechenden Maßnahmenprogrammen mitzuwirken.In einigen Regionen,z.B.in Schleswig Holstein,werden derzeit schon die notwendigen organisatorischen Vorarbeiten geleistet:Die oft nur auf Ortsebene organisierten Wasserund Bodenverbände schließen sich zu größeren Einheiten zusammen,speziell für die Aufgaben aus der Wasserrahmenrichtlinie.Ähnliche Entwicklungen gibt es z.B.auch in Nordrhein-Westfalen. Keine Beiträge für allgemeine ökologische Leistungen Die Kehrseite der Medaille ist,dass eine Mitarbeit bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie die Kosten der Gewässerunterhaltung nach oben treiben kann.Zwar haben einige Bundesländer schon angekündigt,dass sie die zusätzlich entstehenden Kosten übernehmen würden.Was derartige Zusagen angesichts der leeren öffentlichen Kassen wert sind, bleibt jedoch abzuwarten.Weitere mögli-che Probleme: Für die Verbände wird es künftig schwierig werden,die Kosten der klassischen Gewässerunterhaltung und der zusätzlichen ökologischen Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie zu trennen.Falls das nicht gelingt,besteht die Gefahr,dass die Flächeneigentümer mit ihren Beiträgen für allgemeine ökologische Aufgaben aufkommen müssen. Außerdem ist zu befürchten,dass die Länder nicht die gesamten mit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zusammenhängenden Kosten übernehmen werden.Dann wären womöglich die Flächeneigentümer diejenigen,die mit höheren Beiträgen dafür büßen müssen. Das darf aber nicht passieren!Schließlich dürfen die Wasser-und Bodenverbände nach dem Wasserverbandsgesetz nur Beiträge für solche Leistungen erheben,die den Flächeneigentümern einen Vorteil bringen.Ökologische Leistungen mögen vielleicht im Sinne der Allgemeinheit sein,Vorteile für die Flächeneigentümer bringen sie in der Regel nicht. Das wissen auch die Wasser-und Bodenverbände.Deshalb wird in einigen Gremien jetzt schon über neue Beitragsmodelle diskutiert:Nicht nur Flächeneigentümer,sondern auch die im Bereich eines Wasser-und Bodenverbandes angesiedelte Bevölkerung soll zur Finanzierung von ökologischen Maßnahmen bei der Gewässerunterhaltung herangezogen werden.Anne Schulze Vohren

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